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Wie du bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen richtig vorgehst

Wie du bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen richtig vorgehst

Das Problem „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ wird immer wieder thematisiert: Kommen psychische Belastungen in unserem Betrieb überhaupt vor? Müssen wir uns denn wirklich mit diesem Thema beschäftigen? – Ja, musst du, denn in den §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz sind die Gefährdungsbeurteilung und die Erfassung der psychischen Belastungen zwingend vorgesehen.

Psychische Belastungen sind nicht messbar

Wenn du dich intensiver mit der Frage nach der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beschäftigst, wirst du sehr schnell feststellen, dass du psychische Belastungen nur mit Fragebögen oder durch Beobachtung und Interviews mit den Beschäftigten erfassen kannst. Für eine eher technisch orientierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das sicherlich eine nicht ganz einfache Aufgabe.

Ähnlich wie man mit einem Schallpegelmessgerät den Lärmpegel erfassen kann, wäre ein Gerät klasse, mit dem man an einem Arbeitsplatz den Stresswert ermitteln könnte. Solch ein Gerät gibt es leider nicht und wird es wahrscheinlich auch nie geben.

Psychische Belastungen wie Zeitdruck, belastende Arbeitsunterbrechungen oder inkompetentes Führungsverhalten kann man nicht messen, sondern nur mithilfe von Fragebögen, Interviews und Beobachtungen erfassen.

So ermittelst du erfolgreich Gefährdungen durch psychische Belastungen

Am besten geeignet für dieses Thema ist der Arbeitsschutzausschuss, den jedes Unternehmen und jede Zweigstelle mit mehr als 20 Beschäftigten haben muss. Dort sind alle dafür wichtigen Personen anwesend: der Unternehmer, die Personalvertretung, du als Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und, wenn erforderlich, darfst weitere Fachleute hinzuziehen.

Tipp: Versuche nicht, dieses Thema einer Person allein aufzubürden. Du würdest diese Person sehr stark psychisch beanspruchen und wahrscheinlich überlasten. Eine Person allein kann das Thema für einen Betrieb nicht stemmen.

Welche Bereiche erfasst werden müssen

Generell werden für eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen 4 unterschiedliche Aspekte der Arbeit betrachtet:

  1. Arbeitsorganisation
  2. Arbeitsinhalt
  3. Arbeitsmittel und -Umgebung
  4. Soziale Beziehungen

Diese 4 Aspekte werden durch Fragebögen, Interviews und Beobachtungen erfasst und hinterfragt. Die Aspekte, die häufig als negativ ausgeprägt ermittelt werden, musst du bei der Maßnahmenableitung entsprechend betrachten.

 

Psychische Belastungen

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Maßnahmen ableiten, durchführen und bewerten

Überlege in der Arbeitsgruppe, wie du Abhilfe schaffen kannst. Die beschlossenen Maßnahmen können vielfältig und von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Wenn die Maßnahmen durchgeführt wurden, müssen sie auf deren Wirksamkeit hin überprüft werden. Als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit hast du wohl schon gemerkt, dass das Vorgehen dem für die Gefährdungsbeurteilung vorgesehenen Handlungskreis entspricht. Genau wie bei der Beurteilung anderer Gefährdungsfaktoren auch, läuft die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen also in den folgenden Schritten ab:

  1. Planung und Vorbereitung
  2. Erfassung der psychischen Belastungen
  3. Datenauswertung und -Rückmeldung
  4. Setzen von Zielen
  5. Maßnahmenableitung
  6. Maßnahmenumsetzung
  7. Wirkungskontrolle

Richtige Vorbereitung und Verfahren sind das A und O

Versuche nicht, einfach mal eben an dieses Thema heranzugehen. Für die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen gilt ganz besonders: Die richtige Vorbereitung ist sehr wichtig. Bereits bei der Planung ist eine Vielzahl von Fragen zu diskutieren und zu beantworten. Vergiss auf keinen Fall, regelmäßig die Beschäftigten zu informieren, um sie mit „ins Boot zu holen“. Sonst wirst du mit all deinen Bemühungen kläglich scheitern.

Hinsichtlich des Messverfahrens können sowohl die EN ISO 10075 zu psychischen Belastungen als auch beispielsweise der erprobte Work Ability Index eine effektive Methode sein. Welche für deinen Betrieb die richtige ist, muss individuell entschieden werden.

10 TIPPS für die Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastungen“

  1. Binde die Gefährdungsbeurteilung in vorhandene Strukturen ein, wie z. B. den Arbeitsschutzausschuss.
  2. Miss Belastungen.
  3. Miss zunächst orientierend.
  4. Verwende ein wissenschaftlich geprüftes Erhebungsverfahren.
  5. Beteilige deine Beschäftigten, um relevante Handlungsfelder zu identifizieren.
  6. Informiere deine Beschäftigten mehr als einmal über den aktuellen Stand der Gefährdungsbeurteilung.
  7. Lasse die Daten von einem externen Unternehmen auswerten.
  8. Leite Maßnahmen in Kleingruppen ab.
  9. Stelle sicher, dass deine Führungskräfte ihre Verantwortung übernehmen, aber qualifiziere sie auch dafür.
  10. Stelle sicher, dass die erarbeiteten Maßnahmen auch Wirklichkeit werden.

 

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