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Gehörschutz: Oft vernachlässigt und dennoch enorm wichtig

Gehörschutz: Oft vernachlässigt und dennoch enorm wichtig

In vielen Betrieben und auf Baustellen sind immer wieder Arbeiter zu sehen, die stark lärmemittierende Tätigkeiten ausüben und dabei ihr Gehör ungeschützt lassen. Schwere Folgen sind das Ergebnis dieses Versäumnisses: Die letzten Jahre war Lärmschwerhörigkeit die am zweithäufigsten angezeigte Berufskrankheit. Getoppt wurde dies nur noch durch die Anzeige von Hauterkrankungen.

Leider realisieren viele Mitarbeiter und auch viele Vorgesetzte die Auswirkungen einer starken Lärmexposition erst dann, wenn es zu spät ist. Unser Gehörorgan ist sehr komplex mit vielen empfindlichen Strukturen versehen, die langfristig geschädigt werden können.

Anatomischer Aufbau des Gehörorgans

Grundsätzlich lässt sich unser Ohr in 3 Bereiche einteilen: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr.

Das äußere Ohr besteht aus 3 Teilen: dem sichtbaren Teil des Ohrs, der Ohrmuschel. Diese dient der Bündelung der eintreffenden Schallwellen. Von da aus werden die Schallwellen dann über den Gehörgang an das Trommelfell geleitet. Das Trommelfell trennt das äußere Ohr vom Mittelohr. Das Mittelohr besteht aus einer Anordnung von 3 Gehörknöchelchen. Diese werden aufgrund ihrer Form Hammer, Amboss und Steigbügel genannt. Sie sind miteinander verwachsen und sowohl mit dem Trommelfell als auch mit dem Innenohr verbunden. Bedingt durch ihren Aufbau, sorgen die Gehörknöchelchen für eine zusätzliche Verstärkung des eingetroffenen Schalls. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Mittelohrs ist die „Eustachische Röhre“. Diese verbindet das Mittelohr mit dem Nasen-Rachen-Raum und sorgt so für den Druckausgleich.

Im Innenohr liegt der Teil unseres Hörorgans, der dafür verantwortlich ist, dass wir überhaupt hören können. Dort befindet sich die Cochlea, umgangssprachlich Hörschnecke genannt, die einem Schneckenhaus ähnelt. Darin enthalten sind eine Flüssigkeit sowie sehr feine Haarsinneszellen. Diese Härchen sind mit einer Membran bedeckt, sodass kein direkter Kontakt mit der enthaltenen Flüssigkeit vorliegt. Trifft Schall auf das Trommelfell, wird er über die Gehörknöchelchen an das Innenohr weitergegeben. An diesem Ort wird die enthaltene Flüssigkeit in Schwingungen versetzt. Je nach Tonfrequenz ebbt diese Welle bereits im vorderen Teil der Hörschnecke ab oder geht bis in die Spitze.

Die Haarsinneszellen erfassen die Schwingungen und leiten sie in Form eines elektrischen Signals an den Hörnerv weiter. Abhängig von der Höhe des Schalldrucks, also der Lautstärke, haben die Wellen im Gehörgang eine große oder eher kleine Amplitude. Je größer diese Amplitude ist, desto stärker werden die Härchen abgeknickt. Bei einem zu lauten Schallereignis kommt es dazu, dass die Härchen so stark geknickt werden, dass sie sich dauerhaft nicht mehr aufrichten können – ähnlich einem Kornfeld nach einem Hagelschlag. Dann vermindert sich das Hörvermögen in dem betroffenen Frequenzbereich dauerhaft und irreversibel.

GehörschutzSchutz vor Lärm

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt den Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Lärm und Vibrationen. Für Lärmereignisse gibt es konkrete Auslösewerte, ab denen Maßnahmen notwendig sind:

  • Die Auslöseschwelle, auch untere Auslösewerte genannt, ab der du mindestens Gehörschutz zur Verfügung stellen musst, liegt bei LEx, 8h = 80 dB(A) bzw. LpC, peak = 135 dB(C).
  • Der Expositionsgrenzwert bzw. die oberen Auslösewerte liegen bei LEx, 8h = 85 dB(A) bzw. LpC, peak = 137 dB(C). Bei Erreichen dieser Werte sind zwingend Schallschutzmaßnahmen entsprechend den Vorgaben der Verordnung zu ergreifen.

ACHTUNG: LEx, 8h und LpC, peak können nicht einfach mit der Handy-App errechnet werden. Sie müssen in komplexen Rechenverfahren und unter Anwendung dazu geeigneter Messgeräte durch eine dazu befähigte Person ermittelt werden. Dabei sind die zur Verordnung gehörenden technischen Regeln „TRLV Lärm“ anzuwenden.

An oberster Stelle in der Hierarchie der Schutzmaßnahmen stehen die Vermeidung von Lärm und technische Schutzmaßnahmen wie Einhausung. Da sich Lärm oftmals nicht vermeiden lässt und Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen, kommt der Gehörschutz ins Spiel.

 

Gehörschutz

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Gehörschutzstöpsel

Ein gängiger Gehörschutz sind Gehörschutzstöpsel. Sie lassen sich wie folgt unterscheiden:

  • Solche, die vor Gebrauch zu formen sind und nur einmal verwendet werden können,
  • Stöpsel, die vorgeformt und zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, und
  • solche, die vorgeformt sind und mehrmalig genutzt werden können.

Tipp: Sogenannte Otoplastiken haben nicht nur einen erhöhten Tragekomfort, sondern auch eine verbesserte und einfachere Reinigung, höhere Lebensdauer und eine anpassbare Schalldämmung. Die anpassbare Schalldämmung wird durch unterschiedliche Filter realisiert, die bestimmte Frequenzen filtern. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn deine Mitarbeiter auf einen effektiven Lärmschutz und dennoch auf gute Kommunikationsfähigkeit angewiesen sind.

Gehörschutzkapseln

Daneben werden auch oft „Micky-Mäuse“, also Kapselgehörschützer als Schutz eingesetzt. Diese zeichnen sich vor allem durch ihre Robustheit und Anwenderfreundlichkeit aus. Weiterhin schützen Gehörschutzkapseln nicht nur das Gehör vor Lärm, sondern auch das gesamte Ohr vor Schmutz und anderen Einwirkungen. Dies mag sich zunächst durchweg positiv anhören, aber auch hier gibt es Nachteile zu beachten. Bedingt durch die Bauart, kann die Luft unter den Gehörschützern nicht richtig zirkulieren, was schnell zur Schweißbildung führt. Wie bei Handschuhen ist dies für die Haut schädlich und kann in dem betroffenen Bereich zu Irritationen und Reizungen führen. Weiterhin wird bei diesen Gehörschützern oft die Hygiene vernachlässigt. Das ist erst recht ein Problem, wenn die Schützer unter Kollegen herumgereicht werden.

Auswahlkriterien für Gehörschutz

Das wichtigste Auswahlkriterium ist die Dämmeigenschaft. Nicht jeder Gehörschutz kann jeden Frequenzbereich dämmen und schon gar nicht dämmt jeder Gehörschutz gleich stark. Letzteres ist aber unbedingt in die Auswahl einzubeziehen. In § 8 der Verordnung ist geregelt, dass bei Verwendung von Gehörschutz der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm maximal LEx, 8h = 85 dB(A) bzw. LpC, peak = 137 dB(C) betragen darf. Zu empfehlen ist allerdings ein Wert von 70 bis 80 dB(A) unter dem Gehörschutz. Eine mögliche Orientierung für die Auswahl von Gehörschützern liefert der häufig verwendete HML-Check. HML steht für High (hoch), Middle (mittel) und Low (tief) und teilt damit das Frequenzspektrum in 3 Bereiche. Mit einer Hörprobe wird entschieden, ob das vorhandene Geräusch bzw. der Lärm eher dem tiefen oder mittleren bis hohen Frequenzbereich zuzuordnen ist. Zur Erleichterung der Auswahl gibt es Tabellen, die den jeweiligen Frequenzbereich verschiedenen Geräten, Maschinen und Anlagen zuordnen. Hersteller von Gehörschützern geben bei ihren Produkten die mögliche Dämmung für den jeweiligen Frequenzbereich an, die richtige Verwendung vorausgesetzt. Vor dem Kauf von Gehörschutz steht also die Auswahl des richtigen Gehörschutzes. Einfach etwas kaufen ist nicht genug!

 

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