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In wie vielen Sprachen unterweist du?

In wie vielen Sprachen unterweist du?

In vielen Unternehmen gehören sie inzwischen zum Arbeitsalltag: Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind. Der Fachkräftemangel führt immer häufiger dazu, dass Mitarbeiter ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingestellt werden. Der Unternehmer beauftragt sie trotzdem mit der Durchführung von Arbeiten.

Können aber fremdsprachige Beschäftigte richtig unterwiesen werden? Läuft der Unternehmer nicht Gefahr, die fremdsprachigen Mitarbeiter unzureichend unterwiesen zu haben? Zwar wird in der Regel durch Unterschrift bestätigt, dass man unterwiesen wurde und die Unterweisung auch verstanden habe. Aber im Schadensfall lässt sich sehr leicht nachweisen, dass eine solche Unterweisung unzureichend war.

  • Im Rahmen von behördlichen Kontrollen wird in Unternehmen immer wieder festgestellt, dass Mitarbeiter aus anderen Heimatländern oft
  • nicht in der Lage sind, sich gegenüber den Behördenvertretern und technischen Aufsichtsbeamten der Unfallversicherung zu äußern,
  • Arbeiten ausführen, für die ihnen die fachliche Eignung fehlt und die sie somit gar nicht ausführen dürfen,
  • nicht darüber Bescheid wissen, wo sich relevante Unterlagen wie Betriebsanweisungen und Ausrüstung wie Feuerlöscher und Verbandkasten sowie Fluchtwege und Sammelpunkte befinden,
  • keine geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen, weil ihnen diese meist auch gar nicht zur Verfügung steht,
  • nicht an Teambesprechungen aktiv teilnehmen können,
  • Arbeitsmittel nicht richtig verwendet werden.

Praxisbeispiele

Die Baustelle: Im Rahmen der Betreuung eines Montageunternehmens sollte ich auf einer Baustelle die Mitarbeiter unterweisen. Von Anfang an fiel mir auf, dass ein Teil der Gruppe ständig unruhig war und 2 Teilnehmer laufend leise redeten. Schnell stellte sich heraus, dass diese Gruppe aus osteuropäischen Mitarbeitern bestand, die kein Wort Deutsch konnten, und 2 Kollegen versuchten, meine Ausführungen zu übersetzen.

Das geht natürlich nicht! Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass diese Beschäftigten der Unterweisung folgen können und die Inhalte verstehen. Hier muss also zwangsläufig ein Übersetzer zum Einsatz kommen. Der Unternehmer muss gewährleisten, dass alle wichtigen Unterlagen wie Notfallaushänge, Betriebsanweisungen und Arbeits- oder Montageanweisungen auch in einer Sprache zur Verfügung stehen, die diese Beschäftigten verstehen.

Die Führungskraft: Eine Führungskraft eines produzierenden Unternehmens ruft mich an und schildert mir, dass ihr die Personalabteilung laufend fremdsprachige Mitarbeiter zur Probearbeit schicke. Doch in der Regel könnten diese Mitarbeiter wenig bis gar kein Deutsch. Sie würden also gar nicht verstehen, was sie ihnen erklären, wenn sie sie an den Maschinenarbeitsplätzen einweisen würde.

Hier war ein Gespräch mit dem Personalleiter erforderlich. Denn grundsätzlich ist das Vorgehen der Führungskraft richtig! Sie darf einen Mitarbeiter nicht mit einer Arbeit betrauen, wenn klar ist, dass dieser die Unterweisungsinhalte gar nicht versteht.

Mögliche Lösungsansätze

Im Rahmen der Personalauswahl muss eben auch auf eine sprachliche Eignung geachtet werden. Ist das nicht möglich, weil der Arbeitsmarkt keine Fachkräfte hergibt, die in ausreichender Weise der deutschen Sprache mächtig sind, sind andere Lösungen gefragt. Eine mögliche Variante ist der Einsatz von Führungskräften, die verschiedene Sprachen beherrschen und in unterschiedlichen Sprachen Unterweisungen erteilen sowie Arbeitsanweisungen weitergeben können. Dabei muss aber auch darauf geachtet werden, dass Unterlagen wie Betriebsanweisungen in den entsprechenden Fremdsprachen vorliegen.

Eine andere Variante ist die Sprachförderung: Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter mit Migrationshintergrund Deutschkurse ohne oder zu nur geringen Kosten für den Betrieb oder Teilnehmer gefördert bekommen. Derartige Kurse können sowohl im Betrieb als auch in Bildungsinstituten durchgeführt werden. Ein solcher arbeitsplatzbezogener Unterricht hat zahlreiche Vorteile.

Vorteile
  • Es können gezielt berufs- und arbeitsplatzbezogene Inhalte wie Unterweisungsinhalte, Regeln und Piktogramme vermittelt werden.
  • Die Vermittlung von Kenntnissen über kommunikative Regeln am Arbeitsplatz in deinem Unternehmen kann vom Sprachlehrer übernommen werden.
  • Es erfolgt eine effektive Verbesserung der sprachlichen Fertigkeiten, wie Lese- und Hörverstehen sowie Sprechen und Schreiben zum Vorteil der Mitarbeiter und des Unternehmens.
  • Du kannst mit dem Lehrpersonal den Einsatz von authentischem Unterrichtsmaterial, bezogen auf dein Unternehmen und die Arbeit dort, verabreden.

Mit solchen Maßnahmen schaffst und erhälst du die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. So etwas spricht sich herum und gute Fachkräfte haben ein Interesse daran, bei dir zu arbeiten, weil sie dort eine berufliche Perspektive erwartet.

 

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