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Unterweisung zum Umgang mit Atemschutz

Unterweisung zum Umgang mit Atemschutz

Atemschutzgeräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn schädliche Stoffe, giftige Gase o. Ä. in der Atemluft vorhanden sein können oder die Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft zum Überleben nicht ausreicht. In unserer letzten Ausgabe haben wir dich bereits mit einigen Grundlagen zum Thema Atemschutz vertraut gemacht.

Doch selbst der richtig ausgewählte Atemschutz kann bei falscher Verwendung und Wartung seine Schutzfunktion das Schutzziel verfehlen. Selbst vermeintlich leicht zu handhabende Filtermasken werden häufig nicht richtig eingesetzt und können damit nicht den gewollten Schutz gewähren.

Anatomische Grundlagen zur Atmung

Damit deine Beschäftigten die Thematik rund um den Atemschutz und die Atmung besser verstehen können, empfiehlt sich zum Einstieg eine Einführung in grundlegende physiologische Aspekte. Die Atemwege werden zunächst in 2 Bereiche gegliedert:

die oberen und die unteren Atemwege. Die Grenze liegt unterhalb des Rachenraums. Zu den oberen Atemwegen zählen damit die Nasenhöhle und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle und der Rachen. Dieser Bereich ist zunächst entscheidend, damit die Atemluft eingesaugt werden kann. Bereits eine herkömmliche Erkältung kann zu einer Verengung der oberen Atemwege führen. Dieser Umstand wiederum führt zu einer noch stärkeren Belastung des Trägers. Appelliere an dieser Stelle an die Verantwortung eines jeden Einzelnen, nur bei einwandfreiem körperlichem Zustand ein Atemschutzgerät zu nutzen. Die unteren Atemwege beginnen mit dem Kehlkopf. An den Kehlkopf schließt sich die Luftröhre an, die die Luft in die Lungen leitet. In den Lungen befinden sich die Bronchien, eine Art Verästelung der Luftröhre, die sich im weiteren Verlauf in die feineren Bronchiolen aufteilen. Am Ende der Bronchiolen sind die Alveolen (Luftbläschen) zu finden. In den Luftbläschen findet schlussendlich der Sauersoff-Kohlenstoffdioxid-Austausch mit dem Blut statt. Untermauere noch einmal die hohe Relevanz des Atemschutzes am Beispiel der Kohlenmonoxid-Einatmung. Atme nämlich Kohlenmonoxid ein, wird anstelle des Sauerstoffs Kohlenmonoxid gegen Kohlendioxid ausgetauscht. Die Folge ist, dass die roten Blutkörperchen, die für den Sauerstofftransport zuständig sind, Kohlenmonoxid zu den Organen transportieren. Die Folge: inneres Ersticken.

Allgemeine Nutzer hinweise zur Verwendung von Atemschutz

Atemschutz fällt ebenso wie Schutzschuhe, Gehörschutz o. Ä. unter die PSA-Benutzungsverordnung. Damit gilt auch für Atemschutz, dass dieser jeder Person individuell passen muss und grundsätzlich nur zur Nutzung durch die jeweilige Person bestimmt ist. Damit sollen Gesundheitsgefahren und hygienische Probleme vermieden werden. Weist das Atemschutzgerät trennbare Atemanschlüsse auf, können diese Komponenten individuell zur Verfügung gestellt werden. Ist eine Nutzung durch mehrere Personen, z. B. aufgrund nicht trennbarer Atemanschlüsse, unvermeidbar, sind vor dem Wechsel entsprechende Hygienemaßnahmen zu ergreifen, die im späteren Verlauf weiter ausgeführt werden.

Abhängig von der Art des eingesetzten Atemschutzgerätes (Atemschutzgerätegruppe), dürfen deine Mitarbeiter nur ein Atemschutzgerät nutzen, wenn sie an der entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 26 teilgenommen haben. Dies gilt insbesondere für die Gerätegruppen 2 und 3. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Tragen von Atemschutz eine erhöhte körperliche Belastung, z. B. durch einen erhöhten Atemwiderstand, bedeutet. Mit der zusätzlichen Belastung gehen auch Tragezeitbegrenzungen einher, die du unbedingt erwähnen musst.

Pflicht zum Atemschutz

Um Akzeptanz für die Verwendung von Atemschutz bzw. Persönlicher Schutzausrüstung im Allgemeinen zu schaffen, ist es von großer Bedeutung, den Beschäftigten den Grund für die Tragepflicht der Persönlichen Schutzausrüstung zu nennen. Dabei solltest du die jeweiligen Folgen bei Nichtbenutzung des Atemschutzes ähnlich dem Beispiel mit dem Kohlenmonoxid mit einbinden. So wird deinen Beschäftigten die Wichtigkeit dieser Schutzmaßnahme deutlicher. Sofern du verschiedene Tätigkeiten oder Betriebsbereiche hast, in denen unterschiedliche Atemschutzgeräte, z. B. mit unterschiedlichen Filtermasken, benötigt werden, führe diese am besten auf. Da eine Unterweisung im Regelfall nur einmal jährlich absolviert wird, kannst du deinen Mitarbeitern zur Unterstützung eine Informationsschrift an die Hand geben. Darin können die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Erläuterungen der unterschiedlichen Atemschutzgeräte/Filter
  • Funktionsweisen und Nutzungsregeln
  • Gefahren für die Beschäftigten, den jeweiligen Tätigkeiten oder Betriebsbereichen zugeordnet
  • Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte
  • Ansprechpartner bei Fragen

 

PSA

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Nutzung und Verwendung der Atemschutzgeräte

Wohl der wichtigste Aspekt deiner ganzen Unterweisung sollte die korrekte Nutzung und Verwendung der Atemschutzgeräte sein. Die richtige Nutzung des Atemschutzgerätes hängt im Wesentlichen von der Art des Atemschutzes ab. Beachte also unbedingt die Herstellerangaben! Grundsätzlich gilt, dass Atemschutzgeräte dicht schließend am Gesicht anliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, atmet der Atemschutzträger ungefilterte Luft bzw. bei Isoliergeräten entsprechend die schädliche Umgebungsluft ein. Die Schutzwirkung ist damit beeinträchtigt. Damit die Masken dicht am Gesicht anliegen können, dürfen Atemschutzträger grundsätzlich keinen Bart im Bereich der Dichtlinien tragen. Auch tiefe Narben oder bestimmte Kopfformen können den richtigen Sitz einer Maske beeinflussen. Die Überprüfung der Dichtigkeit erfolgt bei Vollmasken nach jedem Anlegen mit Unterdruck. Dazu wird das Geräteanschlussstück mit der Handfläche verschlossen. Anschließend wird tief eingeatmet. Dadurch entsteht in der Maske ein Unterdruck, der bei richtiger Nutzung erhalten bleibt. Sitzt die Maske nicht korrekt, dringt Luft ein. Alternativ kann eine Überprüfung mittels Überdrucks durchgeführt werden. Dazu wird die Maske auf gleiche Weise verschlossen. Zusätzlich muss das Ausatemventil verschlossen werden. Anschließend wird ausgeatmet. Dringt Luft nach außen, sitzt auch hier die Maske nicht korrekt.

Darüber hinaus unterliegen auch die Atemschutzgeräte einer Beanspruchung durch die Verwendung. Die Folge einer erhöhten Beanspruchung können Schäden am Atemschutzgerät sein. Eine Sichtprüfung des Atemschutzgerätes auf Mängel ist daher vor jeder Nutzung unerlässlich.

Nutzungsbeschränkung von Filtern

Insbesondere Filtergeräte verlieren nach einer gewissen Nutzungs-und Lagerzeit ihre filternde Wirkung. Die Lagerzeit für Filter gibt der Hersteller individuell an. Ist die angegebene Lagerzeit überschritten, sind die Filter umgehend zu entsorgen, da die Filterleistung nicht mehr gegeben ist. Filter können allgemein in Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter unterschieden werden. Bei Partikelfiltern lässt sich das Erfordernis eines Wechsels relativ leicht über einen erhöhten Atemwiderstand feststellen. Dies steht mit dem zunehmenden Zusetzen des
Filters durch Partikel im Zusammenhang. Gasfilter hingegen behalten im Regelfall den gleichen Atemwiderstand bei. Bei einem Durchbruch gelangt die gefährliche Komponente aus der Umgebungsluft zum Atemschutzträger durch. Aus diesem Grund sollen Gasfilter nur bei Gasen und Dämpfen zum Einsatz kommen, die der Atemschutzträger riechen und/oder schmecken kann. Spätestens wenn dieser Fall eintritt, ist der Filter zu wechseln. Hier gilt die Regel, besser einmal zu oft zu wechseln, als einmal zu wenig. Sind die Gase und/oder Dämpfe Geruchs und geschmacksneutral, sind betriebsspezifische Einsatzregeln zu definieren und an die Mitarbeiter weiterzugeben. Eine allgemeine Regel existiert hier leider nicht, da die Tragedauer stark von den örtlichen Bedingungen abhängt.

Praktische Übungen mit einbinden

Zur Vergewisserung, dass das vermittelte Wissen bei deinen Mitarbeitern angekommen ist, insbesondere das Wissen zur richtigen Nutzung des Atemschutzgerätes, empfiehlt es sich, die theoretische Unterweisung mit einer Trageübung zu verknüpfen. Dazu zählen das richtige Anlegen der Schutzausrüstung, die Dichtigkeitsprüfung und Gewöhnungsübungen an das Tragen des Atemschutzgerätes. Bei Isoliergeräten, und besonders bei Regenerationsgeräten, ist die Dauer der Trageübung entsprechend der Gebrauchsdauer des Gerätes einzurichten. Werden Isoliergeräte in Kombination mit Ganzkörperanzügen im Betrieb eingesetzt, ist auch dies in die Übung einzubeziehen. Auch die Verwendung mit anderweitiger Persönlicher Schutzausrüstung gehört in eine praktische Übung.

Tipp

Verstehen und Lernen funktionieren umso besser, je mehr Wahrnehmungskanäle wir nutzen. Sprich bei deiner Unterweisung mehrere Sinne deiner Teilnehmer an, nämlich den visuell, den akustischen, den haptischen und den motorischen Sinn. Bei Unterweisungen zu PSA  bieten sich praktische Übungen besonders gut an.

 

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