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Handschutz: Das müssen deine Mitarbeiter wissen

Handschutz: Das müssen deine Mitarbeiter wissen

Unsere Hände sind mitunter die wichtigsten Hilfsmittel, die wir haben. Mit ihnen können wir die verschiedensten grob und feinmotorischen Tätigkeiten ausführen. Umso wichtiger ist der Schutz unserer empfindlichen, komplexen Konstruktion aus Knochen, Muskeln und Sehnen. Die Hand besteht aus einem knöchernen Gerüst von 27 Knochen.

Damit befindet sich in den Händen etwa ein Viertel der gesamten Knochen eines Menschen. Die Handknochen lassen sich in 3 Bereiche einteilen:

  • die Handwurzel (der Bereich zwischen dem Handgelenk des Unterarms und der Mittelhand)
  • die Mittelhand (der Bereich zwischen der Handwurzel und den Fingern)
  • die Fingerglieder (der Bereich nach der Mittelhand)

Hand

Die Muskulatur zum Bewegen der Hand liegt nicht in der Hand selber, sondern befindet sich im Unterarm. Verschiedenste Einwirkungen können dazu führen, dass unsere Hände geschädigt werden, beispielsweise mechanisch, thermisch oder chemisch. Das Skelett wird in der Regel durch mechanische Einwirkungen beeinträchtigt. Chemikalien, Biostoffe, Wärme und Elektrizität können die Hand – angefangen von der Haut bis zu den Knochen – schädigen. Besonders bei Chemikalien und Biostoffen kommt es deswegen auf den richtigen Handschutz an.

Kategorisierung von Persönlicher Schutzausrüstung

Grundsätzlich werden Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), zu denen selbstverständlich auch der Handschutz zählt, in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I umfasst einfache PSA gegen geringe Risiken (z. B. einfache Nitrilhandschuhe).
  • Kategorie II umfasst PSA gegen mittlere Risiken wie beispielsweise mechanische Gefährdungen.
  • Kategorie III umfasst die PSA gegen hohe Risiken, wie irreversible Schädigungen und tödliche Verletzungen.

Persönliche Schutzausrüstungen müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Bei der Kategorie gibt es die Besonderheit, dass neben dem CE-Zeichen eine 4-stellige Ziffer angegeben sein muss. Diese 4-stellige Ziffer entspricht der Erkennungsziffer der überwachenden Stelle.

Schutz vor mechanischen Einwirkungen

Handschuhe zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen sind durch ein Hammersymbol gekennzeichnet. Die Prüfung solcher Handschuhe erfolgt gemäß der DIN EN 388. Unter dem Hammersymbol ist immer eine 4-stellige Zahlenkombination, die die Eigenschaften des Handschuhs wiedergibt, abgebildet. Die erste Ziffer gibt an, wie abriebfest der Handschuh ist. Hier kann ein Wert zwischen 0, für nicht abriebfest, bis 4 für sehr abriebfest erreicht werden. Die zweite Ziffer gibt die Schnittfestigkeit des Materials an. Der Wert für die Schnittfestigkeit kann zwischen 0 für geringe bis 5 für hohe Schnittfestigkeit liegen. Die dritte Ziffer kennzeichnet die Weiterreißfestigkeit des Materials, und die vierte Ziffer gibt an, wie stichfest der Handschuh ist. Beide Ziffern können wie die Abriebfestigkeit einen Wert zwischen 0 und 4 haben. Bestimmte Handschuhe können einen zusätzlichen Schutz gegen Stöße besitzen. Dies wird durch ein „KP“ am Ende der 4-stelligen Zahlenkombination kenntlich gemacht.

 

PSA

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Schutz vor chemischen und biologischen Einwirkungen

Die Auswahl und das Angebot von Schutzhandschuhen gegen Chemikalien und Biostoffe gestaltet sich deutlich komplexer. Für Chemikalienschutzhandschuhe gilt grundsätzlich, dass kein Handschuh gegen alle Chemikalien schützt. Um also den richtigen Handschuh auswählen zu können, ist zwingend eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der sämtliche Gefahrstoffe bzw. Chemikalien, die am Arbeitsplatz vorhanden sind und mit denen der Beschäftigte in Kontakt treten kann, ermittelt werden.

Darüber hinaus muss auch beachtet werden, welche weiteren Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz vorliegen. Liegt beispielsweise auch eine Schnittgefahr vor, reicht eine reine Chemikalienbeständigkeit nicht aus. Hier ist eine Kombination aus Schnittfestigkeit und Chemikalienbeständigkeit gefragt. Chemikalienschutzhandschuhe lassen sich an der Kennzeichnung mit einem Becherglas oder Erlenmeyerkolben erkennen. Schutzhandschuhe mit einem Becherglas sind wasser- und luftdicht. Gegebenenfalls können so gekennzeichnete Handschuhe gegen bestimmte Chemikalien schützen. Dies ist unbedingt den Herstellerinformationen zu entnehmen. Das Kennzeichnungselement Erlenmeyerkolben sagt aus, dass der Handschuh gegen 3 Chemikalien aus einer Liste nach DIN EN 374-1 geprüft worden ist. Auch hier sind bezüglich der Beständigkeit gegen Chemikalien zwingend die Herstellerangaben zu beachten. Neben der Beständigkeit gegen Chemikalien kann ein Chemikalienschutzhandschuh zusätzlich die Kennzeichnung „bakteriologische Kontamination“ tragen. Solche Schutzhandschuhe sollen auch egen Bakterien und Pilzsporen schützen, jedoch nicht gegen iren, da Viren wesentlich kleiner sind als Bakterien.

Bei der Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen ist neben er Beständigkeit gegen bestimmte Chemikalien auch auf die Penetration und die Permeation zu achten. Penetration bedeutet die Durchdringung der Chemikalie durch kleinste Löcher und Nähte des Handschuhs. Penetration wird in die Klassen 0 bis 3 eingeteilt, wobei 3 der beste Wert ist. Die Permeation hingegen beschreibt die Durchdringung des Handschuhmaterials auf molekularer Ebene und ist in 6 Klassen eingeteilt. Die Klassen geben dabei an, wie lange das Handschuhmaterial gegen einen bestimmten Stoff beständig ist. Klasse 1 bedeutet 10 Minuten Beständigkeit, Klasse 6 480 Minuten.

Regeln für die Nutzung von Handschutz

So nützlich Schutzhandschuhe auch sein mögen, so schädlich oder gefährlich können sie auch sein. Daher gilt es, einige Regeln bei der Benutzung von Schutzhandschuhen zu beachten und im Rahmen der Unterweisung den Beschäftigten mitzugeben:

  • Grundsätzlich dürfen Schutzhandschuhe nicht bei Tätigkeiten an drehenden Teilen getragen werden. Es besteht die Gefahr dass sich der Handschuh an dem Teil verfängt und aufwickelt. Dabei kann sich der Mitarbeiter schwer verletzen.
  • Schutzhandschuhe dürfen nur auf trockener, sauberer Haut getragen werden.
  • Schutzhandschuhe dürfen nicht dauerhaft getragen werden. Insbesondere flüssigkeitsdichte Handschuhe können bei zu langen Tragezeiten zu Hautschädigungen führen, da mangels Abtransports des Schweißes die Haut aufquillt. Dies ermöglicht Gefahr- und Biostoffen ein wesentlich leichteres Eindringen in den Körper. Je nach Tragezeit muss eine Vorsorgeuntersuchung bzw. ab 4 Stunden Tragezeit eine Pflichtuntersuchung durchgeführt werden.
  • Ggf. hier nochmal den Betriebsarzt konkret benennen.
  • Es sind geeignete Hautpflegemittel nach dem Tragen anzuwenden (Hinweis auf den Hautschutzplan!)
  • Schutzhandschuhe sind vor Gebrauch auf sichtbare Beschädigungen hin zu prüfen und eventuell zu ersetzen.
  • Schutzhandschuhe müssen regelmäßig erneuert werden.
  • Einmalhandschuhe sowie kontaminierte Handschuhe sind nach Gebrauch fachgerecht zu entsorgen.

 

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