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Unterweisung: der richtige Umgang mit Schutzhelmen

Unterweisung: der richtige Umgang mit Schutzhelmen

In der letzten Ausgabe hast du bereits Wissenswertes über Kopfschutz erfahren. Dieses Wissen, insbesondere das Wissen zur richtigen Nutzung und dem richtigen Umgang mit Schutzhelmen, musst du nun an deine Mitarbeiter weitergeben. Damit kommst du auch deinen gesetzlichen Pflichten zur Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) nach.

Wann und wo der Helm zu tragen ist

Die meisten Mitarbeiter sehen die Persönliche Schutzausrüstung als unnötige Last bzw. erachten deren Verwendung oft als sinnlos. Umso wichtiger ist daher die eingehende Erklärung, warum ein Schutzhelm erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn

  • Gegenstände, wie Werkzeuge, Schrauben o. Ä., auf den Mitarbeiter herabfallen können,
  • die Möglichkeit besteht, von einer pendelnden Last getroffen zu werden,
  • oder die Gefahr vorhanden ist, dass sich der Mitarbeiter den Kopf an Gegenständen stößt.

Hier empfiehlt es sich, konkrete Beispiele aus deiner betrieblichen Praxis zu nennen. Ein Einsatz von Schutzhelmen ist z. B. dann zwingend erforderlich, wenn deine Mitarbeiter auf Baugerüsten arbeiten, da sie hier, neben der Anstoßgefahr, auf das Werkzeug anderer Mitarbeiter herunterfallen können. Weiterhin ist eine Verwendung von Schutzhelmen sinnvoll und notwendig, wenn Lasten, beispielsweise mit einem Kran, auf Kopfhöhe oder darüber hinausgehoben werden.

Weise auf das nebenstehende Piktogramm und die Tragepflicht unbedingt hin.

Die richtige Verwendung bestimmt die Schutzwirkung

Wenn deine Mitarbeiter wissen, wo sie einen Schutzhelm zu tragen haben, bezieht sich die nächste wichtige Information darauf, wie der Schutzhelm zu tragen ist und was dabei beachtet werden sollte. „Einen Helm aufsetzen kann doch jeder!“ – Diese Annahme wird leider in der Praxis des Öfteren widerlegt. So wird der Schutzhelm nicht richtig eingestellt und rutscht bei der kleinsten Bewegung vom Kopf herunter, der „Coolness“ wegen falsch herum aufgesetzt oder zu weit hinten im Nackenbereich getragen. Solche oder andere falsche Verwendungen der Helme können die Schutzwirkung gänzlich aufheben.

Ein entscheidender Faktor ist hier die Helmgröße. Diese ist an den Kopf des jeweiligen Beschäftigten individuell anzupassen. In der Regel gibt es Industrieschutzhelme in verschiedenen Größen, die innerhalb einer Größe noch einmal individuell angepasst werden können. Je nach Helm kann dies durch das Drehen an einem Rad oder dem Verschieben von Kunststoffschienen geschehen. Weise die Mitarbeiter auf das System unbedingt hin, das in ihren Helmen vorzufinden ist.

Lagerung und Pflege von Schutzhelmen

Damit deine Schutzhelme lange halten und sicher verwendet werden können, gilt es, einige Regeln zur Lagerung und Pflege einzuhalten. Wie du bereits aus der letzten Ausgabe weißt, können UV-Strahlung, Luftverunreinigungen und andere Umwelteinflüsse den Kunststoff des Schutzhelms angreifen und die Lebensdauer verkürzen. Der Helm sollte also weder auf der Hutablage im Pkw liegen, wo er dauerhaft der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, noch mit Chemikalien oder Gefahrstoffen zusammengelagert werden.

Darüber hinaus ist der Schutzhelm, ebenso wie der Gehör- oder Fußschutz, persönlich. Das heißt, dass jeder Mitarbeiter seinen eigenen Schutzhelm besitzt und Schutzhelme nicht untereinander getauscht werden dürfen. Wird ein Schutzhelm nur sporadisch benötigt, muss mindestens das Schweißband im Helm ausgetauscht werden. Dieses muss je nach Einsatzdauer, -Häufigkeit und Schweißproduktion des Mitarbeiters generell regelmäßig geschehen. Weiterhin muss der gesamte Helm in Abhängigkeit des Helmmaterials nach einer festgelegten Zeit ersetzt werden. Grobe Richtwerte sind bei Helmen aus thermoplastischen Kunststoffen eine Lebensdauer von bis zu 4 Jahren und bei Helmen aus duroplastischen Kunststoffen eine Lebensdauer von bis zu 8 Jahren. Hier solltest du jedoch unbedingt auf die Angaben des Herstellers achten.

Neben der natürlichen Alterung der Helme sowie der Schädigung durch oben genannte Umwelteinflüsse können Klebstoffe oder Farben und Lacke das Helmmaterial schädigen. Das Bekleben des Helms mit selbstklebenden Etiketten oder Klebstoff sowie das Bemalen mit Farben oder Lacken dürfen nur unter Beachtung der Herstellerangaben erfolgen. Hier solltest du deinen Mitarbeitern gegenüber ein grundsätzliches Verbot zum Bemalen und Bekleben aussprechen.

Je nach Zusammensetzung der Klebstoffe und Farben oder Lacke können die Inhaltsstoffe das Helmmaterial schädigen, sodass der Helm in seiner Schutzwirkung beeinträchtigt wird.

 

PSA

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Überprüfung vor Verwendung

Trotz regelmäßiger Pflege und ordnungsgemäßer Lagerung kann ein Helm beschädigt werden. Umso wichtiger ist daher, wie vor dem Einsatz jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung, eine Sichtprüfung des Schutzhelms vor der Verwendung vorzunehmen. Jedoch lässt sich die Beschädigung der Kunststoffschale nicht immer mit dem bloßen Auge erkennen. Hier kann jedoch, zumindest bei nichtglasfaserverstärkten, thermoplastischen Schutzhelmen der „Knacktest“ durchgeführt werden. Beim „Knacktest“ wird der Schutzhelm mit beiden Händen zusammengedrückt oder leicht gebogen. Kann dabei ein Knistern oder Knacken wahrgenommen werden, ist das Helmmaterial versprödet.

Deine Mitarbeiter sind in diesem Fall angehalten, den Helm sofort auszutauschen, da er andernfalls fast keinen Schutz mehr bieten kann. Die Kunststoffschale kann im versprödeten Zustand bei Belastung, z. B. durch einen herabfallenden Hammer, einfach zerbröseln und der Hammer fliegt ohne großen Widerstand auf den Kopf des Mitarbeiters. Bei duroplastischen sowie glasfaserverstärkten thermoplastischen Schutzhelmen lässt sich der Materialzustand leider nicht durch einen „Knacktest“ überprüfen.

Tipp:  Moderne Helme können auch mit einem Indikator ausgestattet sein. Bleicht die rote Farbe aus, muss der Helm ausgetauscht werden. Unwesentlich höhere Kosten fallen dabei zwar an, aber durch so eine einfache Maßnahme lässt sich viel mehr Sicherheit erreichen.

Kombination von Helmen mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung

Nach § 2 PSA-BV muss der Arbeitgeber bei der Verwendung von mehreren Persönlichen Schutzausrüstungen dafür Sorge tragen, dass die eingesetzten Schutzausrüstungen sich nicht gegenseitig beeinflussen und gegebenenfalls außer Kraft setzen. Diese Möglichkeit ist etwa bei der Verwendung von Gehörschutzkapseln und Schutzhelmen gegeben. In den meisten Fällen passt weder der Helm optimal über die Bügel der Gehörschutzkapseln noch können die Gehörschutzkapseln über dem Helm getragen werden. Ebenso negativ beeinflussen können sich beispielsweise Schutzbrillen und Staubmasken. Der durch die Staubmaske veränderte Luftfluss der ausgeatmeteten Luft kann unter die Brille gelangen und dort an den Gläsern kondensieren. Die Folge ist eine stark beeinträchtige Sicht durch die Schutzbrille.

Viele Helmhersteller bieten inzwischen auch mit ihren Helmen kompatible Persönliche Schutzausrüstungen wie integrierbare Schutzbrillen und Gehörschutzkapseln an. Weise deine Mitarbeiter auf das Zubehör zu den Schutzhelmen hin. An dieser Stelle empfiehlt es sich, eine kleine Übung in die Unterweisung einzubauen: Lasse deine Mitarbeiter unter deiner Anleitung die Zubehörbausätze an die eigenen Helme anbringen. Darüber hinaus kannst du die Mitarbeiter die Kombination von verschiedenen Ausrüstungen, wie etwa der Schutzbrille und dem Schutzhelm oder dem Schutzhelm und den Gehörschutzkapseln, ausprobieren lassen. So kannst du sicherstellen, dass deine Mitarbeiter verstanden haben, dass es bei der Verwendung von Schutzhelmen und anderer Persönlicher Schutzausrüstung gewisse Unverträglichkeiten gibt. Darüber hinaus kannst du sicher sein, dass sie wissen, wie mit den jeweiligen Zubehörkomponenten der Schutzhelme umzugehen ist.

 

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