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Absturzgefahren – Wie du die Beschäftigten dafür sensibilisierst

Absturzgefahren – Wie du die Beschäftigten dafür sensibilisierst

Absturzgefahren lauern an vielen Stellen und treffen etwa 7.000-mal im Jahr die Beschäftigten aus Unternehmen mit schweren und tödlichen Unfallfolgen. Neben der Beeinträchtigung von Seele und Körper des Verunfallten haben Absturzunfälle langwierige Heilungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Folge. Dabei könnten die meisten dieser Unfälle durch ordnungsgemäße Schutzmaßnahmen vermieden werden.

Schon in der Bibel steht geschrieben, „Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.“ (5. Buch Mose, Kap. 22, Vers 8)

Um Schutzmaßnahmen richtig treffen zu können, müssen die Beschäftigten aber zunächst einmal wissen, wann sie mit solchen Gefährdungen rechnen müssen. Die Beschäftigten müssen für die Folgen sensibilisiert werden, damit sie sich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit für geeignete Schutzmaßnahmen entscheiden können.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Absturzhöhe in ein Verhältnis zu einem Frontalaufprall mit einem Pkw. Das versteht jeder und damit kannst du bei einer Unterweisung schlagkräftig argumentieren.

Absturzhöhe Aufprallgeschwindigkeit entspricht der Aufprallgeschwindigkeit
mit einem Kfz
2 m 6,26 m/s 23 km/h
3 m 7,67 m/s 28 km/h
4 m 8,85 m/s 32 km/h
5 m 9,9 m/s 36 km/h
6 m 10,84 m/s 40 km/h
8 m 12,52 m/s 45 km/h
10 m 14,00 m/s 50 km/h

 

Denn bereits bei einer Absturzhöhe von 3 m erreichst du eine Aufprallgeschwindigkeit, bei der du mit 30 km/h frontal gegen ein Hindernis fährst. Dass wir einen solchen Aufprall nur überleben können, wenn wir angeschnallt sind, ist bekannt.

Arbeiten mit Absturzgefahren

Mit der Gefahr, abstürzen zu können, musst du bei jeder Art von hochgelegenen Arbeitsplätzen rechnen. Dazu gehören Tätigkeiten, z. B.:

  • im Hochbau
  • bei der Stahlbaumontage
  • beim Rohrleitungsbau
  • beim Kessel- und Behälterbau
  • beim Verlegen von Profilblechen
  • bei der Heizungs- und Lüftungsmontage
  • beim Aufzugsbau
  • sonstige Schlosser- und Instandhaltungsarbeiten sowie Demontage- und Abbrucharbeiten

Das ist aber nicht alles. Auch das Hineinstürzen in Gruben, Gräben und Schächte ist möglich. Ebenso können Absturzunfälle von der Ebene, beispielsweise durch Versinken in Gewässer oder in anderen flüssigen oder festen Stoffen eintreten und zu schwerwiegenden Unfällen führen.

Anhand solcher Beispiele musst du die Beschäftigten in deinem Unternehmen im Rahmen von Unterweisungen für mögliche Absturzgefahren sensibilisieren. Denn nur so erreichst du, dass Gefahrenstellen erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden können, bevor das Kind im wahrsten Sinne des Wortes in den Brunnen gefallen ist.

Definition

Bei einer Höhendifferenz von mehr als 1 m spricht man von einer Gefahr durch Absturz. Hier sind gemäß § 12 BGV C22 Schutzmaßnahmen an freiliegenden Treppenläufen und Absätzen, Wandöffnungen und Bedienständen von Maschinen erforderlich. Speziell für Bauarbeiten sind für alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Bei Arbeiten auf Dächern liegt diese Grenze bei 3 m und bei Mauern über die Hand und Arbeiten an Fenstern bei 5 m. Sicherungsmaßnahmen sind aber auch zu ergreifen (§ 12 BGV C22), wenn der Abstand geringer ist und sich die Arbeitsplätze oder Verkehrswege an oder über

  • Wasser oder
  • Flüssigkeiten oder Feststoffen, in die man versinken kann, oder
  • anderen für den Abstürzenden gefährlichen Stellen oder
  • Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen befinden.

Die Höhendifferenz ergibt sich immer aus dem senkrechten Höhenunterschied zwischen dem Arbeitsplatz bzw. der Absturzkante und der Auftrefffläche.

Und noch ein bisschen Statistik für deine Unterweisung: Die meisten tödlichen Absturzunfälle geschehen nicht aus großen Höhen, sondern aus einer Höhe bis zu etwa 3 m. Denn hierbei dreht sich der menschliche Körper aufgrund der kurzen Flugdauer nicht. Die stürzende Person schlägt sehr oft mit dem Nacken oder Kopf auf. Schwerste – häufig tödliche – Verletzungen an Kopf und Halswirbelsäule sind die Folge.

Gefahren beurteilen und Maßnahmen festlegen

Ergibt sich also aus einer Gefährdungsbeurteilung, dass Gefahren durch Absturz nicht ausgeschlossen werden können, müssen zwingend technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise der dreiteilige Seitenschutz oder andere Auffangeinrichtungen zum Einsatz kommen. Ist das nicht möglich oder nicht zweckmäßig, bleibt nur der Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA).

Auf der CD zu dieser Ausgabe haben wir dir eine Checkliste zur Beurteilung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen bereitgestellt. Diese kannst du auch verantwortlichen Personen als Arbeitshilfe an die Hand geben.

Info: Erkläre den Beschäftigten und verantwortlichen Führungskräften das TOP-Prinzip. Mache den Beteiligten klar, dass der Einsatz von PSAgA nur im Ausnahmefall bzw. dann erfolgen kann, wenn technische Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Vor dem Einsatz von PSAgA stehen also technische Schutzmaßnahmen. Sind diese nicht möglich oder nicht ausreichend, sollen Rückhaltesysteme zum Einsatz kommen. Diese sind zwar so ähnlich gebaut wie die PSAgA, sollen aber nicht das Abstürzen, sondern bereits das Erreichen der Absturzkante verhindern.

Achtung: Haltesysteme sind nicht als Auffangsysteme geeignet. Somit gilt also: Sobald die geringste Absturzgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, müssen immer Auffangsysteme anstelle von Haltesystemen eingesetzt werden! Rückhaltesysteme dürfen bis zu einer Böschungs- oder Dachneigung von 60° eingesetzt werden.

Eine richtig eingesetzte und funktionstüchtige PSAgA verhindert nicht den Absturz, sondern lindert lediglich dessen Folgen. Voraussetzung für deren Einsatz ist das Vorhandensein geeigneter Anschlagpunkte.

Diese Anschlagpunkte musst du auswählen und schriftlich festlegen. In Deutschland muss dieser Anschlagpunkt mindestens 6 kN halten können. Im Rahmen der Unterweisung musst du den Beschäftigten erklären, welche Anschlagpunkte das sind und wie die PSAgA im Zusammenhang mit diesen Haltepunkten zum Einsatz kommt.

 

Absturzgefahr

Etwa 7000 Mal im Jahr passieren schwere bis tödliche Absturzunfälle Mit unserer Unterweisung helfen wir dir, deine Mitarbeiter auf die Gefahren aufmerksam zu... Erfahre mehr

Die 7 wichtigsten Punkte für deine Unterweisung

Oft wird die Arbeit von Unfallgefahren begleitet und den dabei auftretenden Anforderungen sind schlecht ausgebildete Mitarbeiter nicht gewachsen. Hier musst du mit deiner effizienten Unterweisung ansetzen. Du musst vorhandene Informations- und Verhaltensdefizite ausgleichen.

Außerdem musst du neben der Vermittlung von Informationen und Fertigkeiten im Umgang mit den Gefahren am Arbeitsplatz die Beschäftigten auch zum richtigen Benutzen ihrer PSAgA motivieren.

Diese Informationen musst du den Beschäftigten über den Umgang mit der PSAgA im Rahmen der Unterweisung mitgeben:

1. Alle PSAgA werden einer Baumusterprüfung unterzogen. Vom Hersteller oder Lieferanten muss eine Konformitätserklärung vorliegen.

2. Die PSAgA müssen:

  •  gegen die Gefahren eines Absturzes schützen, ohne selbst eine weitere Gefährdung mit sich zu bringen,
  • für den konkreten Arbeitsplatz und Einsatz geeignet sein,
  •  den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen genügen und
  • dem Anwender angepasst werden können.

3.  Die PSAgA sowie jeder lösbare Bestandteil des Systems müssen mit folgenden Angaben deutlich, unauslöschbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • CE-Zeichen und eine vierstellige Kenn-Nummer
  • Typbezeichnung n   Herstellungsjahr
  • Piktogramm als Hinweis, dass der Benutzer die vom Hersteller gelieferten Informationen zur Kenntnis nehmen muss
  • Namen, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten
  • Serien- oder Herstellnummer des Bestandteils

4. Jedem System oder Bestandteil muss eine schriftliche Gebrauchsanleitung  in deutscher Sprache beigefügt sein. Für deren Einsatz gibt es eine Betriebsanweisung deines Unternehmens, die von den Beschäftigten verbindlich einzuhalten ist.

5. Erkläre die besonderen Anforderungen für den Einsatz der einzelnen PSAgA und deren bestimmungsgemäße Benutzung in Theorie und Praxis.

6. Mache die Beschäftigten mit dem richtigen Anschlagen der PSAgA vertraut.

7. Zeige den zu Unterweisenden, wie die PSAgA richtig aufbewahrt wird und wie man vor deren Einsatz mögliche Schäden erkennt. Mache dabei die Verpflichtung des Benutzers deutlich, seine PSAgA zu seinem Schutz vor jedem Einsatz auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen.

Tipp: Wenn du PSAgA anschaffst, solltest du dich auf ein System eines Herstellers festlegen. Lasse die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten im Umgang mit diesem System durch den Hersteller oder seinen Vertreter vornehmen. Denn damit hast du den Fachmann für die PSAgA in deinem Unternehmen zur Verfügung. Sicherer kannst du kaum unterweisen.

Fazit: Arbeiten mit Absturzgefahren kommen in vielfältiger Weise vor. An erster Stelle stehen immer Schutzmaßnahmen technischer Natur wie Geländer, Gitter oder Auffangnetze. Reichen diese nicht aus, können Rückhaltesysteme zum Einsatz kommen, die verhindern sollen, dass sich Beschäftigte überhaupt der Absturzkante nähern können. Ist auch das nicht ausreichend, darfst du PSAgA einsetzen. Beschäftigte müssen erkennen können, wann Absturzgefahren bestehen. Insbesondere beim Einsatz von Rückhaltesystemen und PSAgA müssen die Beschäftigten gezielt ausgewählt (u. a. medizinische Eignung) und richtig unterwiesen werden. Dann kann auch nichts passieren.

 

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