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Erkennst du die Sicherheitsmängel?

Erkennst du die Sicherheitsmängel?

Kaum ein Betrieb in Deutschland wird von sich behaupten können, er sei mängelfrei. Mängel müssen nicht zwangsläufig immer technischer Natur sein, es können auch erhebliche Mängel in der Organisation auftreten. Wenn sie aber nicht erkannt werden, können sie fatale Folgen haben. Erfahre hier, auf welche Besonderheiten du achten sollst.

Technische Mängel im Betrieb erkennen

Technische Mängel und deren mögliche Folgen beginnen oft mit kleineren Defekten wie einer gesprungenen Schutzscheibe an der Maschine und enden bei blanken Drähten, defekten Sicherheitseinrichtungen oder mangelnder und/ oder defekter Beleuchtung. Natürlich sind im technischen Bereich weitere Mängel denkbar, die aber hier nicht alle berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden 3 Beispiele gehören zu den häufigen Unfallursachen in Betrieben.

  1. Ein sehr häufiges Beispiel ist defektes Licht. Der ein oder andere mag sich nun denken, eine defekte Beleuchtung sei eine Lappalie, doch genau dies kann zu schweren Unfällen führen. So können bei schlechter Beleuchtung schnell Stolper-, Rutsch- oder Stoßunfälle entstehen. Daher muss eine defekte Beleuchtung so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Abgesehen davon, beugt gute Beleuchtung vorzeitiger Ermüdung und einer zu schnellen Abnahme der Aufmerksamkeit vor und verhindert damit Fehler der Beschäftigten.
  2. Ein weiteres aufgrund der hohen Beanspruchung besonders in handwerklichen Betrieben und bei Bauunternehmen vorkommendes Beispiel sind defekte Kabel elektrisch betriebener Geräte. Dabei sind mobile Geräte häufiger betroffen als stationäre. Das kann selbst geübten Mitarbeitern schnell passieren: Schon eine kurze Unaufmerksamkeit reicht aus und man hat mit der Flex ins Stromkabel geschnitten. Aber was macht das schon? Das Gerät läuft noch, also wird damit weitergearbeitet. Doch genau an so einer Stelle muss eingeschritten werden, durch die Weisung „Stoppen Sie die Arbeiten mit dem defekten Gerät!“ und die Unterweisung: „Der elektrische Strom kann gefährliche, sogar tödliche Unfälle verursachen“. Dazu muss die Ummantelung des Kabels nicht stark beschädigt sein. Angenommen, es ist Feuchtigkeit im Spiel und der beschädigte Teil des Kabels hängt in einer Pfütze. Bei einem unbeschädigten Kabel ist das kein Problem, doch liegt ein Stück des Drahtes frei, laufen Mitarbeiter Gefahr, einen lebensgefährlichen Stromschlag zu bekommen. Ebenso gefährlich wie ein defektes Kabel sind defekte Stecker. Aus Versehen draufgetreten oder den Stecker „cool“ durch einen Zug am Kabel aus der Steckdose gezogen – und schon ist es passiert. Das Gehäuse des Steckers ist zerstört, das Kabel hat sich am Fuß des Steckers gelöst. Auch so etwas muss sofort ausgetauscht werden, um gefährlichen Stromschlägen vorzubeugen.
  3. Aber auch vermeintlich kleinere Sicherheitsmängel sollten schnell behoben werden. So kann der Sprung in einer Schutzscheibe an einer Maschine schnell zu einem Bruch führen, wodurch die Mitarbeiter von umherfliegenden Gegenständen oder Splittern getroffen werden können. Um weiterhin eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten, darf auch hier nicht lange mit dem Ersatz der beschädigten Teile gewartet werden. Eine defekte Schutzglasscheibe muss zu einem Betriebsstopp für die betroffene Maschine führen.

ACHTUNG: Lasse als Vorgesetzter an einer Maschine mit defekter Schutzeinrichtung weiterarbeiten, handele grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, wird sich der Staatsanwalt mit dir beschäftigen. Die Frage, die du dann zu verantworten haben wirst, wird lauten, warum du nicht für einen ausreichenden Schutz der Beschäftigten gesorgt hast. Hast du den Mangel wissentlich über längere Zeit vor dem Unfall geduldet und vielleicht sogar wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund gestellt, ist die Grenze zum Vorsatz eng!

Findest du die Organisationsmängel im Betrieb

Mit der Verwendung von technischen Geräten sind aber auch viele organisatorische Maßnahmen verknüpft. Der Arbeitsschutz muss organisiert sein. Doch auch hier sind oft Mängel zu beobachten. Was sind solche organisatorischen Maßnahmen?

Der Unternehmer/die Führungskraft muss dafür sorgen, dass eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, die Unterweisung der Beschäftigten dokumentiert ist und Betriebsanweisungen aushängen. Auch die Organisation von Erster Hilfe und Brandschutz gehört in dieses Segment.

Betriebsanweisungen und richtige Unterweisungen sind besonders bei technischen Arbeitsmitteln erforderlich, um Unfälle durch eine Fehlbedienung zu vermeiden. Auch wenn sie nicht in jedem Betrieb für alle infrage kommenden Tätigkeiten vorliegt, so ist die Erstellung einer Betriebsanweisung doch eine Pflicht. Diese Pflichten stehen sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV) A1 (zukünftig Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 1) sowie der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung.

Ebenso vorgeschrieben ist auch die Unterweisung der Beschäftigten, in der die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeit informiert werden sollen. Beachte, dass es je nach Arbeitsmittel und Gefährdung erforderlich sein kann, für jeden Arbeitsplatz extra zugeschnittene Unterweisungen durchzuführen.

TIPP: Schaffe eine klare und nachvollziehbare Organisation. Dokumentiere, wer wann was zu machen hat und wofür er zuständig ist. Das muss nicht zwingend über den Weg der Pflichtenübertragung geschehen, sondern geht auch mittels Stellenbeschreibung oder Verfahrensanweisung. Nur so vermeidest du es als Unternehmensleitung, nach einem Schaden aufgrund fehlender oder unzureichender Organisation wegen eines Organisationsverschuldens in die Verantwortung genommen zu werden.

Sonstige Mängel

Einen weiteren möglichen Mangel, der sich nicht gut in die anderen beiden Gruppen einordnen lässt, stellen Ordnung und Sauberkeit dar. Damit soll gemeint sein, dass beispielsweise ein chaotischer Werkstattboden einen erheblichen Mangel darstellt, da so gefährliche Stolper- und Stoßstellen entstehen können. Zudem engen herumliegende Teile den Arbeitsplatz ein. Ebenso gefährlich ist ein verunreinigter Boden durch Schmutz, Laub, Staub, Nässe, besonders häufig in Eingangsbereichen, oder durch andere Stoffe wie Öl oder Kühlflüssigkeit. Denn diese Stoffe bilden einen Schmierfilm auf dem Boden, der ein Ausrutschen der Mitarbeiter nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall stürzt der Mitarbeiter mit dem Kopf gegen eine Kante oder Ecke und zieht sich eine Platzwunde zu. Daher sollten solche Mängel, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht auffallen oder etwa harmlos wirken, umgehend beseitigt werden.

Pflichten der Arbeitnehmers

Da der Unternehmer und seine Führungskräfte selber nicht überall im Betrieb zeitgleich sein können, um die Sicherheit zu überprüfen und den Betrieb auf Mängel zu untersuchen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, ihn darin zu unterstützen. Dies ist in §§ 15 und 16 Arbeitsschutzgesetz sowie den §§ 15 bis 18 BGV A1 festgeschrieben. Dort heißt es unter anderem, dass Beschäftigte/Versicherte „jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich“ dem Arbeitgeber melden müssen.

 

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