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1×1 der Baustellensicherheit – Maschinenführung von Straßenbaumaschinen

1×1 der Baustellensicherheit – Maschinenführung von Straßenbaumaschinen

Egal ob zur Ausbesserung einer Fahrbahn oder zur Erschließung neuer Verkehrswege − Straßenbaumaschinen wie Gussasphaltmaschinen, Straßenfräser oder Straßenwalzen werden auf unzähligen Baustellen eingesetzt. Einerseits bedeutet dies für die Beschäftigten eine erhebliche Arbeitserleichterung, andererseits entstehen durch Straßenbaumaschinen neue Gefährdungen, die zu schwerwiegenden Verletzungen führen können.

Damit werden hohe Anforderungen an die Bediener von Straßenbaumaschinen gestellt, um eine Gefährdung von anderen Personen oder den Bedienern selbst auszuschließen. Durch gezielte Unterweisungen rückt das notwendige Gefährdungsbewusstsein immer wieder in den Fokus deiner Beschäftigten und fördert die Baustellensicherheit.

Wer darf Straßenbaumaschinen führen?

Ähnlich wie bei Flurförderzeugen oder anderen Maschinen ist das Führen von Straßenbaumaschinen nur versicherten Beschäftigten erlaubt, die schriftlich durch den Arbeitgeber dazu beauftragt wurden und die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • eine Unterweisung im Führen und Warten der Straßenbaumaschinen erhalten haben und dem Unternehmer die Befähigung zum Führen der Maschinen nachgewiesen haben und
  • die ihnen übertragene Aufgabe zuverlässig erfüllen können.

Ist bei Jugendlichen aufgrund einer entsprechenden Berufsausbildung das Führen einer Straßenbaumaschine notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist auch dies zulässig, sofern der Schutz der Jugendlichen durch eine aufsichtsführende Person gewährleistet ist.

Sicherung des Straßenverkehrs

Arbeiten im Verkehrsraum müssen bereits im Vorfeld sorgfältig geplant werden. Andernfalls ist das Unfall- und Verletzungsrisiko durch den ggf. noch vorhandenen Straßenverkehr besonders hoch. Dabei können nicht nur die Bauarbeiter, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer schwer verletzt werden. Bei der Planung der Verkehrssicherung ist insbesondere auf

  • ausreichend Platz für die durchzuführenden Bauarbeiten,
  • die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und den übrigen Straßenverkehr,
  • den Schutz der Bauarbeiter vor dem an der Baustelle vorbeigeführten Verkehr und
  • eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs zu achten.

Achtung: Für Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese ist im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Abhängig vom Fall und der Region kann dies das Ordnungsamt, das Straßenbauamt, die Straßenverkehrsbehörde oder beispielsweise die Polizei sein.

Zur Wahrung der ersten 3 Punkte ist ein Sicherheitsabstand zwischen Straßenverkehr und Baustelle erforderlich. Der Sicherheitsabstand wird in 2 einzelne Abstände unterteilt (siehe Abbildung unten). Sicherheitsabstand A grenzt den Arbeitsbereich vom Straßenverkehr ab. Dieser Abstand hängt wesentlich von der Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge, der Straßenführung und ggf. den Ausweichmöglichkeiten ab, die von der Baustelle wegführen. Nach der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss der Abstand

  • innerorts mindestens 0,30 m und
  • außerorts mindestens 0,50 m
  • zu Rad- und Gehwegen mindestens 0,15 m

betragen. Abstand B hängt wesentlich vom Platzbedarf der einzelnen Tätigkeiten ab. Hier hat sich eine Entfernung von ca. 1 m bewährt.

Baustellensicherheit

Arbeiten in der Nähe von Freileitungen

Abgesehen von vorbeifahrenden Fahrzeugen, können auch Starkstromleitungen im Freien zu einer Gefährdung führen. Dies ist insbesondere bei höheren Fahrzeugen der Fall. Dabei muss das Fahrzeug die Freileitung nicht einmal berühren. Es genügt bereits die Unterschreitung eines bestimmten Abstands, um einen Lichtbogen zu erzeugen. Der erforderliche Sicherheitsabstand richtet sich dabei nach der vorhandenen Spannung der Leitung. Ist eine Einhaltung der aufgeführten Sicherheitsabstände nicht möglich, musst du für ein Abschalten des Stroms oder anderweitige Sicherungsmaßnahmen sorgen.

Nennspannung in Volt Sicherheitsabstand in m
bis 1000 V 1,0 m
über 1000 V bis 110 kV 3,0 m
über 110 kV bis 220 kV 4,0 m
über 220 kV bis 380 kV sowie bei unbekannter Netzspannung 5,0 m

 

Vor und während der Inbetriebnahme

Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss sich dein Maschinenbediener vor der Inbetriebnahme vergewissern, ob alle Sicherheitseinrichtungen inklusive der Beleuchtung und ggf. der Spiegel (falls vorhanden) intakt sind und keine Manipulationen oder andere Beschädigungen vorliegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob alle Befehlseinrichtungen einwandfrei funktionieren und durch mögliche Mängel keine Gefährdungen für andere Personen entstehen.

Weise deine Maschinenbediener darauf hin, dass das Starten und anschließende Betreiben der Maschine nur vom vorgesehenen Maschinenführerplatz aus zulässig sind. Darüber hinaus hat dein Maschinenbediener vor dem Starten sicherzustellen, dass durch den Startvorgang keine unbeabsichtigten Maschinenbewegungen erfolgen, die möglicherweise noch zu einer zusätzlichen Gefährdung von anderen Personen führen können.

Sicherheitsregeln zum Betrieb der Maschine

Damit der Maschinenbediener seinen Arbeitsplatz sicher und ohne unnötige Stolper- und Sturzunfälle erreichen kann, musst du Beschäftigten dazu anhalten, sowohl den Fahrerplatz als auch die Auftrittsflächen zum Führerhaus entsprechend sicher zu halten: Grobe Verschmutzungen, die Einwirkung von gleitfördernden Stoffen wie Öl oder mechanische Beschädigungen können die Sicherheit erheblich beeinträchtigen und sind unmittelbar zu beseitigen. Zusätzlich zählt zur Vermeidung der genannten Unfälle, dass der Maschinenbediener auch die herstellerseitig angebrachten Auf- und Abstiege in Kombination mit den Haltegriffen nutzt. Ein direkter Sprung aus dem Führerhaus kann zu Verletzungen führen und ist daher grundsätzlich verboten!

Damit im Notfall oder bei anderweitigen Problemen unmittelbar jemand in das Geschehen eingreifen kann, darf dein Maschinenbediener seinen Posten nicht verlassen. Dies impliziert, dass die Maschine vor dem Verlassen ausgeschaltet und der Schlüssel abgezogen werden muss. Bleibt der Bediener bei der Maschine und verlässt sein Führerhaus, muss er mindestens sicherstellen, dass keine Gefahr erzeugenden Bewegungen möglich sind.

Folgende Punkte müssen Bestandteil der Unterweisung sein:

  • Der Rückhaltegurt ist immer anzulegen!
  • Die Kabinentür ist stets geschlossen zu halten.
  • Das Kamera-Monitor-System (wenn vorhanden) ist immer einzuschalten und zu verwenden.
  • Eine unsachgemäße Personenbeförderung ist zu unterlassen. Sie führt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Doch auch gesicherte Fahrzeuge können aufgrund unzureichender Standsicherheit zu einer großen Gefahr werden. Weise deinen Maschinenbediener darauf hin, dass er ausreichend Abstand zu Böschungs- oder Grabenkanten etc. hält, um sowohl ein Abstürzen der Maschine als auch einen Einsturz des Grabens oder der Grube zu vermeiden.

Fahrten bei Gefälle

Wird die Straßenbaumaschine bergab eingesetzt, ist sicherzustellen, dass sie nicht unkontrolliert herabrollt und für den Maschinenbediener immer kontrollierbar bleibt. An dieser Stelle musst du die Maschinenbediener dazu anhalten, bei Gefälle nicht auszukuppeln. Weiterhin darf bei nicht lastschaltbarem Getriebe bei Fahrten im Gefälle kein Gangwechsel vorgenommen werden.

Mitnahme von Personen auf der Maschine

Häufig ist auf Baustellen zu beobachten, dass Dritte auf den Maschinen mitgenommen werden. Weise ausdrücklich darauf hin, dass dies nur bei herstellerseitig vorgesehenen Plätzen zulässig ist. Die Mitnahme auf einem Aufstieg o. Ä. kann zu schweren oder gar tödlichen Unfällen führen, wenn die mitgenommene Person etwa abrutscht und unter die Maschine gerät. Erhöhte Vorsicht ist auch beim Betanken der Maschine geboten. Grundsätzlich darf das Betanken nur bei ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden. Weiterhin ist aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr sowohl das Rauchen als auch offenes Feuer verboten. Es ist auch darauf zu achten, dass keine Heißarbeiten in der Nähe des Betankungsorts durchgeführt werden. Abgesehen von der erhöhten Brand- und Explosionsgefahr, sind Kraftstoffe sowohl für den Menschen als auch für die Umwelt extrem schädlich. Weise deinen Beschäftigten daher unbedingt an, dass Überfließen der und den Hautkontakt mit den Kraftstoffen zu vermeiden.

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