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Unterweisung: Richtiger Umgang mit Anlege- und Stehleitern

Unterweisung: Richtiger Umgang mit Anlege- und Stehleitern

In nahezu jedem Unternehmen müssen Mitarbeiter höher gelegene Stellen erreichen, sei es um Akten aus Schränken zu holen, Leuchtmittel zu wechseln oder Fenster zu reinigen. Fast überall trifft man daher auf Leitern, um das Erreichen höher gelegener Orte einfacher und vermeintlich sicherer zu machen. Erfahre hier, was es bei der Unterweisung zu Leitern dringend zu beachten gibt.

Doch der richtige Umgang mit Leitern und Tritten ist keineswegs selbstverständlich und bei allen Mitarbeitern bekannt. Falscher Umgang mit Leitern kann sogar schlimme Folgen nach sich ziehen.

Verschiedene Leiterarten für verschiedene Einsatzzwecke

Je nach geplanter Tätigkeit ist die richtige Leiter auszuwählen. Dazu musst du deinen Mitarbeitern die unterschiedlichen Leitertypen, die in deinem Betrieb anzutreffen sind, erläutern. Zusätzlich gibt es je nach Leiterart Sicherheitsaspekte, die es bei der Nutzung zu beachten gilt. Nachfolgend haben wird die gängigsten Leitertypen einmal für dich zusammengestellt.

Nur intakte Leitern verwenden

Unabhängig vom Leitertyp ist jede Leiter vor jeder Nutzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Holme und Sprossen nicht verbogen, eingekerbt oder in sonstiger Weise beschädigt sind. Die Sprossen sind auf deren festen Sitz zu prüfen. Außerdem ist auf die intakte Antirutschoberfläche auf den Stufen bzw. Sprossen zu achten.

Sind etwa Farben oder Lacke über Sprossen/Stufen gelaufen, kann eine Rutschfestigkeit nicht mehr sichergestellt werden. Damit die Leiter bei der Nutzung einen sicheren Stand auf dem Boden hat, stellen die Leiterfüße einen entscheidenden Punkt dar. Es ist bei jeder Sichtprüfung darauf zu achten, dass die Leiterfüße vorhanden und unbeschädigt sind.

So setzt du Anlege- und Schiebeleitern sicher ein

Anlegeleitern sind sehr weit verbreitet und werden für viele Arbeiten regelmäßig genutzt. Es handelt sich hierbei um eine einteilige Leiter bestehend aus 2 Holmen, den Leitersprossen, dem Leiterfuß und dem Leiterkopf.

Schiebeleitern hingegen bestehen aus mehreren Anlegeleitern, die ineinandergesteckt sind. Wie der Name „Anlegeleiter“ es bereits verrät, werden diese Leitertypen an das jeweilige Objekt zum Aufsteigen oder zur Durchführung sonstiger Tätigkeiten angelegt. So einfach dies auch klingen mag, werden Leitern häufig falsch genutzt.

Der häufigste Fehler bei der Nutzung von Leitern ist die mangelnde Länge beim Erklimmen von Objekten. Um ein sicheres Auf- und Absteigen zu ermöglichen, muss die Leiter mindestens 1 m über die Anlegestelle hinausragen, sofern keine geeigneten Befestigungsmöglichkeiten bestehen. Schließt sie bündig mit dem Hindernis ab, reicht ein unabsichtlicher Stoß gegen die Leiter während des Versuchs, von oben darauf zu steigen, und schon kippt sie um. Abgesehen von der Tatsache, dass der Mitarbeiter gegebenenfalls nicht vom Objekt heruntersteigen kann, kann ein Sturz möglich sein, da er möglicherweise mit einem Kippen der Leiter nicht gerechnet hat.

Anlegeleitern dürfen ebenso wenig an jede beliebige Stelle angelegt werden. Die Anlegestelle muss neben einer ausreichenden Festigkeit auch eine ausreichende Breite aufweisen. Ein Mast oder eine weiche Blechkante ist daher unter keinen Umständen als Anlegepunkt geeignet!

Ist für die ausreichend lange Leiter ein geeigneter Anlegepunkt gefunden, muss der nächste Blick zum Untergrund am Aufstellort führen. Dieser sollte fest und nicht rutschig sein. Entferne also mögliche Öllachen, große Staubansammlungen oder andere Gegenstände aus dem Aufstellbereich. Für erdigen Untergrund sollten extra Leiterfüße verwendet werden. Bei Leiterfüßen für erdigen Boden handelt es sich um Metalldornen, die in den Boden gebohrt werden. So kann einem Einsinken oder Wegrutschen vorgebeugt werden.

Weiterhin soll der Anlegewinkel zwischen 65 und 75° liegen, da nur so ein sicherer Stand bei Belastung möglich ist. Ist der Anlegewinkel zu spitz oder stumpf, kann die Leiter wegrutschen bzw. mitsamt dem Beschäftigten umkippen. Gegen Wegrutschen kann eine im Boden vorhandene Kante oder eine Bohle Abhilfe schaffen. Damit die Leiter beim Arbeiten nicht seitlich umfällt, dürfen von der Leiter aus nur Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Beschäftigten durchgeführt werden. Ein Herauslehnen ist in jedem Fall zu unterlassen! Um die seitliche Kippsicherheit zu erhöhten, liefern einige Hersteller ihre Leitern mit einem extra breiten Fuß. Weiterhin sollte die Leiter am Anlegepunkt mit einer Schelle oder Ähnlichem befestigt werden.

Anlegeleitern dürfen generell nur für kurzzeitige Arbeiten genutzt werden. Die Standhöhe des Beschäftigten darf dabei nicht höher als 7 m sein. Für längerfristige Arbeiten sind Gerüste oder andere technische Hilfsmittel wie Arbeitsbühnen einzusetzen.

 

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Der richtige Umgang mit Stehleitern

Ist der Einsatz eines Gerüstes nicht möglich, kann auf Stehleitern ausgewichen werden. Stehleitern zeichnet aus, dass sie ohne Anlegepunkt aufgestellt werden können und daher eine sehr breite und flexiblere Einsatzmöglichkeit als Anlegeleitern bieten. Dabei kann die Stehleiter aus 2 Anlegeleitern bestehen, die miteinander über ein Gelenk verbunden sind. Man spricht in diesem Fall von beidseitig besteigbaren Sprossenstehleitern. Weiterhin besitzen solche Leitern eine Aufspreizsicherung, die das Auseinanderklappen der Leiter bei Belastung verhindert. Je nach Leiter können dies Textilbänder oder Metallsicherungen sein. Die Stufenstehleiter mit Plattform hingegen ist nur einseitig begehbar. Dafür besitzen diese Leitern eine breite Plattform, die je nach Tätigkeit einen sichereren Halt gibt.

Beim Aufstellen von Stehleitern ist auf eine einwandfreie Funktionalität der Aufspreizsicherung zu achten. Diese muss im ausgeklappten Zustand unter Spannung stehen. Bei Beschädigung kann die Leiter bei Belastung aufklappen und der Beschäftigte damit abstürzen. Die Leiter darf nicht mehr benutzt werden.

Grundsätzlich darf bei beidseitig besteigbaren Stehleitern die oberste Sprosse nicht betreten werden, da der Nutzer keinen ausreichenden Halt mehr hat. Erlaubt ist dies nur bei Leitern, die eine Eignung dafür aufweisen, wie z. B. Stehleitern mit einer Plattform.

Diese haben einen Bügel als Verlängerung des Leiterkopfes, der dem Nutzer einen ausreichenden Halt geben soll. Bei Stehleitern mit ausschiebbarem Zusatz dürfen die letzten 5 Stufen nicht betreten werden.

Aufgrund der erhöhten Kippgefahr dürfen Stehleitern nicht zum Übersteigen auf andere Objekte genutzt werden. Ebenso wenig dürfen Stehleitern in zusammengeklappter Form als Anlegeleitern verwendet werden. Bedingt durch den Winkel des Leiterfußes, ist so kein sicherer Stand möglich. Weiterhin werden die Scharniere auf eine durch den Hersteller nicht vorgesehene Weise belastet, sodass es zu einer Beschädigung kommen kann. Einige Hersteller sehen eine Nutzung sowohl als Anlege- als auch als Stehleiter vor. Nur in diesem Fall, mit einem ausdrücklichen Hinweis des Herstellers zu beiden Nutzungsarten, dürfen Stehleitern als Anlegeleitern genutzt werden. Müssen Reparatur-, Instandhaltungs- oder sonstige Arbeiten auf Treppen oder anderen unebenen Untergründen durchgeführt werden, ist für einen ausreichenden Höhenausgleich zu sorgen. Die meisten Hersteller bieten für diesen Fall spezielle Verlängerungen an. Verbiete wackelige Unterkonstruktionen aus Kanthölzern oder Kisten!

Damit Stehleitern beim Arbeiten nicht seitlich wegkippen, dürfen nur Tätigkeiten auf Stehleitern ausgeübt werden, die sich frontal vor dem Mitarbeiter befinden. Erstreckt sich der Arbeitsbereich über eine breitere Fläche, sollte auf ein Gerüst zurückgegriffen werden. Auch fahrbare Stehleitern schaffen hier keine Abhilfe, da das Verfahren der Leiter nur erlaubt ist, wenn keine Personen darauf stehen.

Fazit:

Nachfolgend noch einmal die wesentlichsten Nutzungshinweise für beide Leitertypen in der Kurzfassung.

  • Es ist eine Sichtprüfung vor der Benutzung durchzuführen.
  • Sprossen und Holme dürfen keine Biegungen, Kerben oder sonstige Beschädigungen aufweisen.
  • Die Sprossen müssen ausreichend rutschhemmend sein.
  • Die Leiterfüße müssen vorhanden und unbeschädigt sein.

Nutzungshinweise zu Anlegeleitern

  • Zum Übersteigen muss die Leiter einen Überstand von mindestens 1 m haben.
  • Die Anlegestelle muss ausreichend breit sein.
  • Achte auf einen sicheren, rutschfesten Untergrund bzw. passe die Leiterfüße entsprechend an.
  • Der Anlegewinkel sollte zwischen 65–75° liegen.
  • Arbeiten, bei denen der Beschäftigte sich herauslehnen muss, sind verboten!
  • Der Standplatz darf nicht höher als 7 m sein.
  • Anlegeleitern dürfen nur für kurze Arbeiten genutzt werden.

Nutzungshinweise zu Stehleitern

  • Die Aufspreizsicherung muss einwandfrei funktionieren.
  • Bei Sprossenstehleitern darf die oberste Sprosse nicht betreten werden!
  • Es dürfen keine Objekte von der Stehleiter aus erklommen werden.
  • Bei Arbeiten auf einem unebenen Untergrund oder Treppen ist für einen Höhenausgleich zu sorgen.
  • Der Arbeitsbereich sollte frontal vor der Leiter liegen.

 

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