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Gefahrstoffunterweisung einfach erklärt und zusammengefasst

Gefahrstoffunterweisung einfach erklärt und zusammengefasst

5 wichtige Themen für deine Gefahrstoffunterweisung. Ein Gefahrstoff ist jede Substanz, die ein chemisches oder physikalisches Gefährdungspotenzial aufweist. Die Gefahr wird häufig unterschätzt und in einer Unterweisung vernachlässigt. Hier erfährst du wichtige Informationen über den Umgang mit Gefahrstoffen!

Gefahrstoffunterweisung: 5 Themen

1. Was sind Gefahrstoffe?

Ein Gefahrstoff ist jede Substanz, die ein chemisches oder physikalisches Gefährdungspotenzial aufweist. Nach dem Gesetz gilt diese Definition aber nicht für Gefährdungen, die durch Radioaktivität entstehen. Gefahrstoffe können aus Reinstoffen (Elemente und Verbindungen) oder Zubereitungen (Stoffgemische) bestehen.

Achtung: Lässt du einen Gefahrstoff auf der Straße oder anderweitig transportieren, kann daraus Gefahrgut werden. Nicht jeder Gefahrstoff ist auch ein Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutrechts und umgekehrt.

2. Wo kommen Gefahrstoffe vor?

Auf Gefahrstoffe triffst du in der Natur beispielsweise bei Tieren und Pflanzen. Im Betrieb kommen sie überall dort vor, wo in irgendeiner Form mit chemischen Stoffen gearbeitet wird. Zu den gängigsten Gefahrstoffen gehören immer noch die Reinigungsmittel, obwohl inzwischen auch gute, gefahrstofffreie Reiniger erhältlich sind. Reiniger können reizend bis hochentzündlich sein. Hast du schon alle Gefahrstoffe erfasst? Auch die in Kaffeeküchen und Putzmittelräumen?

Werkstücke werden gekühlt, gereinigt, gestrichen, entfettet, oder geschmiert. Die Liste möglicher Gefahrstoffe, die zum Einsatz kommen können, ist sehr lang. Im Zweifel musst du immer erst einmal so lange davon ausgehen, dass ein Stoff gefährliche Eigenschaften hat, bis das Gegenteil sicher erwiesen ist.

3. Umgang mit Gefahrstoffen

Häufig wird das Gefahrenpotenzial von Gefahrstoffen unterschätzt. Eine Gefährdung muss sich nicht direkt negativ auf den Anwender auswirken. Die Folgen können sich auch erst Jahre später bemerkbar machen. So kann beispielsweise der ungeschützte Umgang mit Reinigungsmitteln erst nach Jahren zu berufsbedingten Erkrankungen der Haut führen.

Kennst du diese Situation? Neben einer äußerst wichtigen Arbeit ist etwas ausgelaufen und muss plötzlich aufgewischt werden. Oft wird dieses lästige Unterfangen ohne Rücksicht auf Haut und Atemwege mit dem erstbesten Tuch und/oder Reinigungsmittel erledigt. Der Lappen, getränkt mit dem Reinigungsmittel, ist gleich mit im Schrank oder in der Abstellkammer gelandet oder liegt nun irgendwo auf einer Werkbank herum. Die gefährlichen Stoffe verflüchtigen sich langsam und gefährden so die Kollegen.

4. Aufbewahrung am Arbeitsplatz

Wird bei dir regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet? Dann werden diese sicher auch bei dir in greifbarer Nähe zum Arbeitsplatz aufbewahrt. Die Aufbewahrung ist in der Gefahrstoffverordnung klar geregelt und definiert. Gefahrstoffe musst du in einem entsprechenden Gefahrstoffschrank unterbringen. Sie sind unter Beachtung möglicher Zusammenlagerungsverbote, allein und getrennt von anderen Stoffen wie z. B. Putztüchern zu lagern.

Bewahre Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz benötigt werden, nur in entsprechend zugelassenen Behältnissen und in der Menge am Arbeitsplatz auf, die für den täglichen Bedarf ausreicht. Lasse nach Arbeitsende diese Tagesbedarfsmengen wieder in den Gefahrstoffschrank einräumen.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist darauf zu achten, dass es durch die verschiedenen Stoffe nicht zu Wechselwirkungen innerhalb des Schrankes, z. B. durch austretende Dämpfe, kommt. Die Zusammenlagerungsverbote sind strikt zu beachten.

Achtung: Unwissenheit und Nachlässigkeit sind die schlimmsten Feinde des gewissenhaften Umgangs mit Gefahrstoffen. Oft kommt es vor, dass sich eine Vielzahl von Behältern mit Gefahrstoffresten (Lacken, Farben, Reinigungs- und Lösungsmitteln etc.) in einem Raum oder Schrank befindet. Vermeintlich findige Kollegen könnten nun auf die Idee kommen, aus mehreren fast leeren Behältern einen vollen zu machen, indem alle Reste in einen Behälter zusammengeschüttet werden.

Kurz darauf kommt dann der Gefahrgutzug der örtlichen Feuerwehr. – Ein Szenario, wie es leider immer wieder in deutschen Unternehmen vorkommt.

Informationen zu Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen entnimmst du den Etiketten an den Behältern, den Betriebsanweisungen und den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern.

5. Erstellen eines Gefahrstoffkatasters

Gefahrstoffe, die in einem Betrieb vorkommen, müssen ausnahmslos in einem sogenannten Gefahrstoffkataster erfasst sein. Ein Gefahrstoffkataster ermöglicht dir und den Behörden jederzeit einen umfassenden Überblick der bestehenden Gefährdungen durch die vorhandenen Gefahrstoffe. Außerdem kann dir das Kataster dabei helfen, für einen gefährlichen Stoff einen weniger gefährlichen Ersatzstoff zu finden.

Damit ein Gefahrstoffkataster verwendet werden kann, muss es immer auf dem Laufenden gehalten werden. Ein zunächst gut geführtes Gefahrstoffkataster wird schnell durch Umgehen der Informationskette nutzlos. Jeder neue Gefahrstoff gehört vor seiner 1. Verwendung in das Gefahrstoffkataster!

Tipp: Erfolgt die Anschaffung von Gefahrstoffen immer über eine Stelle im Unternehmen, kannst du die Pflege des Gefahrstoffkatasters perfekt organisieren. Wichtig ist auch zu wissen, dass eine Gefahrstoffunterweisung nachhaltig schwere Arbeitsunfälle verhindern kann!

Erfahre mehr in unserem Artikel zum Thema Handschutz!

 

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