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Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten

Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten

„Tod nach Sturz von der Leiter“ – eine Überschrift, die du regelmäßig in den Medien wiederfindest. „Bei Baumschnittarbeiten stürzte ein Mann von der Leiter und zog sich schwere Verletzungen zu. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Das Amt für Arbeitsschutz hat die Ermittlungen übernommen.“ Leitern und Tritte werden von den Beschäftigten häufig automatisiert und ohne nachzudenken eingesetzt. Dabei sind sie ein gefährliches Arbeitsmittel mit Potenzial für etwa 50.000 Unfälle pro Jahr.

Beim Umgang mit Leitern und Tritten ereignen sich nicht nur sehr viele, sondern eben auch sehr schwere Unfälle mit bleibenden Körperschäden. Eine hohe zweistellige Zahl an Unfällen geht in jedem Jahr tödlich aus.

Die Unfallursachen sind vielfältig. Vom unsachgemäßen Gebrauch bis zur Auswahl ungeeigneter Aufstiege reichen die häufigsten Unfallursachen. Wie eine Auswertung der BG ETEM für das Jahr 2010 zeigt, stehen fast 70% der Leiterunfälle mit der Stehleiter in Zusammenhang. Statistisch ereignet sich beispielsweise jeder fünfte Unfall durch das seitliche Hinauslehnen auf der Stehleiter. Andere Unfallursachen sind laut BGHW das überhastete Auf- oder Absteigen, ruckartige Bewegungen auf der Leiter, Umstürzen einer ungesicherten Leiter oder nicht bestimmungsgemäßes Verwenden von Leitern (beispielsweise Benutzen einer Stehleiter als Anlegeleiter).

Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer muss nach dem Gesetz systematisch alle Gefährdungen ermitteln, denen Beschäftigte während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können. Durch die Beurteilung der vorhandenen Gefährdungen muss der Unternehmer dann Maßnahmen ermitteln, die erforderlich sind, damit für die Beschäftigten keine erhöhten Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen. Für den Umgang mit Leitern und Tritten bedeutet das, zunächst zu prüfen, ob ein Aufstieg überhaupt erforderlich ist. Falls kein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist, z. B. Gerüst, Flurförderzeug mit Arbeitskorb, Hubarbeitsbühne, können Leitern zum Einsatz kommen. Dabei gilt es dann, die richtige Auswahl zu treffen.

Auswahl von Leitern und Tritten

Diese Leitern sollten die Beschäftigten kennen, damit sie die richtige Wahl treffen können:

Stehleitern

Je nach Bauart werden Stehleitern in Sprossen- und Stufenstehleitern unterteilt, die entweder von einer Seite oder von zwei Seiten bestiegen werden können. Stufenstehleitern haben eine größere Auftrittfläche als Sprossenstehleitern. Dadurch sind sie besser begehbar und ermöglichen daher ein ermüdungsfreieres Stehen. Aus diesem Grund sollten die Sprossenstehleitern vorgezogen werden. Stehleitern sind auch mit fahrbaren Füßen ausgestattet erhältlich.

Podestleitern

Podestleitern sind Stufenstehleitern mit einer umwehrten Plattform, einem Podest. Sie eignen sich besonders für die Regalbedienung oder regelmäßige Arbeiten an höher gelegenen Orten von Maschinen. Sie weisen gegenüber anderen Stehleiterbauarten eine höhere Standsicherheit auf. Somit sind sie auch für längerfristige Arbeiten geeignet. Zum Transport sind sie mit Rollen ausgerüstet.

Anlegeleitern

Anlegeleitern werden besonders im handwerklichen Bereich eingesetzt. Eine Besonderheit: Die Anlegeleitern mit Einhakmöglichkeit eignen sich speziell für den Einsatz an Lager- und Arbeitsbühnen. Sie müssen mit einer Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtung versehen sein. Diese Vorrichtung gewährleistet, dass die Stufen der Anlegeleiter waagerecht stehen. Schiebeleitern sind höhenverstellbare, mehrteilige Anlegeleitern. Deren Vorteil ist, dass sie in bestimmten Grenzen variabel sind und daher auf die Leiterbenutzung optimal abgestimmt werden können. Schiebeleitern können so mehrere unterschiedlich lange Anlegeleitern ersetzen. Nachteilig ist, dass längere Schiebeleitern schwer zu handhaben sind. Sie sollten daher mit einem Seilzug ausgerüstet sein, der das Ausziehen der Leiter ermöglicht, während diese schon an der Wand lehnt. Sicherungselemente wie der Fallhaken müssen dabei richtig einrasten.

Mehrzweckleitern

Mehrzweckleitern sind ebenfalls Sprossenleitern. Sie können als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter verwendet oder sogar zu einem Kleingerüst umgebaut werden. Man unterscheidet ein-, zwei- und dreiteilige Mehrzweckleitern. Zweiteilige Mehrzweckleitern können sowohl auseinandergeklappt (Verwendung als Stehleiter) als auch parallel zueinander verschoben werden (Verwendung als Schiebeleiter). Beide Leiterschenkel sind dabei mit Spreizsicherungen ausgestattet und können dadurch nicht unabhängig voneinander verwendet werden. Die dreiteilige Mehrzweckleiter hat einen zusätzlichen, auf dem Steigschenkel in verschiedenen Höhen arretierbaren Leiterteil. Damit ist diese Mehrzweckleiter äußerst flexibel und eignet sich auch für Arbeiten in größeren Höhen, wenn eine Anlege- bzw. Schiebeleiter nicht angelehnt werden kann.

Tritte

Tritte haben in der Regel bis zu vier Stufen. Aufgrund ihrer speziellen Bauart dürfen die obersten Stufen bzw. die Plattform im Gegensatz zu Leitern betreten werden. Man unterscheidet dabei in Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und Rolltritte (auch „Elefantenfüße“ genannt). Leitertritte gibt es entweder mit feststehenden oder mit zusammenklappbaren Schenkeln. Zusammenklappbare Tritte eignen sich besonders für die Verwendung in Bereichen mit wenig Platz für die Lagerung.

 

Leitern

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Darauf musst du beim Leitereinsatz achten

Leitern dürfen nur für Arbeiten mit geringem Umfang und Zeitaufwand (max. 2 Stunden) eingesetzt werden. Sie sind kein Dauerarbeitsplatz. Darauf müssen insbesondere auch Vorgesetzte achten. Bevor sie sich für die Auswahl der Leiter entscheiden, müssen sie sicher sein, dass die Arbeit nicht besser mit einem Podest, einem Gerüst oder anderen Mitteln erledigt werden kann. Denke daran, wenn du Führungskräfte unterweist.

Du darfst nur Leitern verwenden, die vom Hersteller für den gewerblichen Gebrauch freigegeben sind. Für den Privatgebrauch konstruierte Leitern sind nur zum gelegentlichen Gebrauch gedacht und können daher nicht so stark beansprucht werden.

Denke daran: Ohne Unterweisung kein Leitereinsatz! Eine Unterweisungsunterlage zum richtigen Umgang mit Leitern findest du auf der CD. Außerdem benötigst du für Leitern auch Betriebsanweisungen. Auch dazu haben wir dir ein Muster auf der CD beigefügt.

Welche Leiter hat die richtige Länge?

Damit Beschäftigte nicht erst auf der Leiter feststellen, dass diese zu kurz ist, müssen sie wissen, wie sie die richtige Leiter auswählen. Dazu müsste man zunächst die sogenannte Reichhöhe ermitteln, die sich aus der Standhöhe der Leiter zuzüglich 2,00 m ergibt. Auf der CD findest du ein Poster als Auswahlhilfe für die richtige Leiterhöhe.

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Wie im Bild dargestellt, ermittelst du für Anlegeleitern bei einem Anlegewinkel von 65 – 75° die Länge wie folgt:

  • Senkrechte Höhe vom Boden zum Anlegepunkt x 1,07 (fester Faktor) = Leiterlänge
  • An der Anlegekante muss der Überstand mindestens 1,00 m betragen.

Achtung: Generell gilt, dass Stehleitern bis zu einer Arbeitshöhe von ca. 2 m sinnvoll sind. Darüber hinaus sind Arbeitsbühnen oder Fahrgerüste das sichere Mittel der Wahl. Bei Anlegeleitern darf eine Arbeitshöhe von 7 m nicht überschritten werden!

Anwenderpflichten

Als Arbeitsmittel sind Leitern selbstverständlich mindestens einmal im Jahr durch eine sachkundige Person zu überprüfen.

Im Rahmen der Unterweisung musst du den Beschäftigten aber vermitteln, dass es ihre Aufgabe ist, die Leiter vor jeder Benutzung auf deren sicheren Zustand hin zu überprüfen. In der Unterweisungsunterlage auf der CD findest du eine entsprechende Folie. Diese Punkte sind vom Anwender regelmäßig zu prüfen:

  • Gelenke (bei Klapp- und Mehrzweckleitern)
  • Stabilität und Festigkeit der Sprossen/Stufen
  • Zustand der Holme
  • Zustand der Füße
  • ggf. Funktion und Zustand von Spreizsicherung, Arretierung und Sicherheitsbügel

Weiterhin müssen Anwender sich an folgende Regeln bei der Benutzung von Leitern halten:

  1. Das Hinauslehnen aus der Leiter ist verboten.
  2. Es darf sich immer nur eine Person auf der Leiter befinden.
  3. Die Leiter muss einen sicheren Stand (Bodenbeschaffenheit) haben.
  4. Das Um- oder Übersteigen von Leitern ist aufgrund der Absturzgefahr verboten. Auch im Lager darf nicht mal eben von der Leiter ins Regal umgestiegen werden.
  5. Je nach Leitertyp dürfen die letzten Stufen nicht betreten werden: a)  bei Schiebe- und Mehrzweckleitern die letzten vier Stufen b)  bei Anlegeleitern die letzten drei Stufen c)  bei Klappleitern die letzten zwei Stufen
  6. Anlegeleitern müssen mindestens 100 cm über die Anlegekante hinaus ragen.

Weiterhin ist zu beachten, dass Leitern nur bis zum zugelassenen Maximalgewicht, aber mit nicht mehr als 150 kg belastet werden dürfen.

Tipp

Erinnere die Beschäftigten daran, dass damit das eigene Gewicht und mitgenommenes Material gemeint sind. Mitgenommenes Material soll 10 kg nicht überschreiten. Gerade mitgenommenes Material wird dabei oft vernachlässigt.

Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Arbeitsmittel auf der Leiter einzusetzen, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen oder bei denen erhebliche Kräfte auf den Benutzer einwirken. Auch Säuren, Laugen, heiße Flüssigkeiten, Schweißgeräte und Druckluftnagler haben auf der Leiter nichts zu suchen.

Wird in einem Gebäude gearbeitet, muss z. B. an Fenstern eine Brüstungshöhe von 1 m (ab 12 m mindestens 1,10 m) sichergestellt sein. Andernfalls ist ab einer Absturzhöhe von 2 m die PSA gegen Absturz zu verwenden.

Selbstverständlich ist bei der Leiterbenutzung geeignetes, festes Schuhwerk zu tragen. Pumps – wie neulich erst auf einer Baustelle gesehen –, Sandalen oder gar Badelatschen sind kein geeignetes Schuhwerk!

Fazit

Obwohl frei nach dem Motto „Das kann doch jedes Kind“ jeder von sich meint, dass die Benutzung einer Leiter für ihn kein Problem darstellt, passieren Jahr für Jahr rund 50 tödliche Leiterunfälle im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger.

Nur durch korrekt gewartete und geprüfte Leitern auf der einen und richtig unterwiesenes Personal auf der anderen Seite können Unternehmer vermeiden, im Schadensfall persönlich in Anspruch genommen zu werden. Sowohl die Unterweisung als auch die Prüfungen musst du jederzeit schriftlich dokumentiert nachweisen können.

Prüfnachweise musst du immer mindestens bis zur nächsten Prüfung, besser dauerhaft aufbewahren.

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