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Unterweisung – Verantwortung übertragbar?

Unterweisung – Verantwortung übertragbar?

"Kann meine Geschäftsleitung mir als FASI die Gesamtunterweisung delegieren, weil die Vorgesetzten dazu nicht in der Lage sind?" Diese Frage taucht sehr oft auf und ist im Kontext der Verantwortungsübernahme besonders interessant. Immer wieder ist die Übertragung der Verantwortung bei Unterweisungen ein heikles Thema!

Antwort:

Die Verantwortung für die Unterweisung liegt beim Unternehmer bzw. nachgeordnet im Rahmen der Pflichtenübertragung bei den Führungskräften. So sagt es ja das Gesetz.

Weiterhin sagen u. a. das ArbSchG, die BetrSichV und die GefStoffV, dass sich eine Unterweisung immer auf die Tätigkeiten der zu unterweisenden Personen beziehen muss. In § 12 ArbSchG heißt es ja:

„Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

Damit ist das Wesentliche eigentlich schon gesagt. Sicherlich kann die Geschäftsführung die FASI mit der Durchführung der Unterweisung beauftragen. Es ist ja für die FASI bestimmt auch schön zu hören, dass man ihr das zutraut und den Führungskräften eben nicht. Nur wiegt sich die Unternehmensleitung damit in einer trügerischen Scheinsicherheit.

Analog zu meiner eigenen Situation als externe FASI in Betrieben gehe ich mal davon aus, dass du nicht über alle Produktionsprozesse, Maschinen und Anlagen im Unternehmen umfängliche Kenntnisse hast. Und genau da liegt die Crux. Denn du kannst als FASI somit gar nicht auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich bezogen fachlich korrekt unterweisen. Folglich würde in den betreffenden Fällen nicht ausreichend unterwiesen.

Verantwortung übernehmen

Wie gesagt, kenne ich diese Situation als externer Dienstleister. Es passiert uns häufiger, dass die Kunden von uns erwarten, dass wir diese Aufgabe übernehmen. Wir gehen dann in der Regel folgendermaßen vor:

  1. Wir bieten eine allgemeine Unterweisung zum sicheren Verhalten bei der Arbeit an (frei nach dem Motto „Ein bisschen Richtiges ist besser als gar nichts“). Wir machen aber deutlich, dass das nicht ausreicht, um den Forderungen der Gesetze Genüge zu tun.
  2.  Wir erläutern, dass wir in Bezug auf spezielle Arbeitsmaschinen etc. aus fachlichen Gründen keine Unterweisung durchführen können. Wir benutzen dabei Botschaften wie „Stellen Sie sich mal vor, ich erzähle mit meinem Halbwissen etwas Falsches und dann ist Ihre Maschine kaputt … oder es kommt jemand zu Schaden …“ Was würdest du dann sagen?
  3. Wir bieten an, die Führungskräfte bei der Unterweisung zu begleiten und im Sinne von Coaching auf der allgemeinen fachlichen Ebene und bei der didaktischen Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir bieten an, die Führungskräfte zu schulen und in die Lage zu versetzen, eine Unterweisung selbst vorzubereiten und durchzuführen. Denn das ist eine ihrer Aufgaben.  Manchmal machen wir dabei auch deutlich, dass wir der Meinung sind, dass eine Führungskraft, die das nicht kann oder will, keine Führungskraft sein kann. Aber Vorsicht, wenn du dabei deinen Gesprächspartner selbst treffen könntest!

Bei Schritt 2 beginnt meistens die Einsicht, Schritt 3 und 4 werden dann oft angenommen und so kommen wir zum Erfolg und alle sind zufrieden. Schritt 4 führen wir dann oft als zweitägigen Workshop durch, in dem wir die Führungskräfte mit ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsschutz vertraut machen, ihnen aber auch gleich kommunikatives Handwerkszeug in Theorie und Praxis mitgeben.

 

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