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Diese Unterweisungsinhalte musst du aufnehmen!

Diese Unterweisungsinhalte musst du aufnehmen!

Beschäftigte sollen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen können. Sie sollen darüber hinaus entsprechend den Vorgaben des Unternehmers zu deren Schutz handeln. Dazu müssen sie mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet sein. Erfahre hier, welche Inhalte du beachten sollst!

Die DGUV-Regel 100-001 gibt dir als Erläuterung zur Unfallverhütungsvorschrift 1 (DGUV-Vorschrift 1) entsprechende Hinweise, wie du an die jeweiligen Unterweisungsinhalte für deinen Betrieb gelangst.

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung

Grundlage für deine Unterweisungsinhalte ist deine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, denn darin hast du ermittelt, welche Gefahren du in deinem Betrieb erwartest. Gleichzeitig hast du darin auch die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festgelegt. Die dabei erarbeiteten Informationen hast du in eine (oder mehrere) Betriebsanweisungen einbezogen. Diese Betriebsanweisungen hängst du in deinem Unternehmen aus. Wenn du jetzt also deine Unterweisungen vorbereitest, musst du genau diese Informationen zusammentragen. Du musst dir jetzt überlegen, wie du diese Inhalte überzeugend vermitteln kannst: Willst du mit PowerPoint oder Postern arbeiten? Außerdem musst du bei der Vorbereitung von Unterweisungen etwaige Betriebsanleitungen der einzusetzenden Arbeitsmittel und Maschinen berücksichtigen.

Notwendige Unterweisungsinhalte

Deine Unterweisung muss mindestens die folgenden Inhalte haben:

  • Gefährdungen und Gesundheitsgefahren: Beschreibung und Erläuterung der konkreten arbeitsplatz- und aufgabenbezogenen Gefährdungen anhand der Gefährdungsbeurteilung.
  • Schutzmaßnahmen: Das bezieht sich nicht nur darauf, was bereits umgesetzt wurde – wie technische Schutzmaßnahmen –, sondern auch darauf, was noch vom Beschäftigten zu erledigen ist.
  • Richtiges Verhalten: Das richtige und gesunde Verhalten der Beschäftigten zu deren Schutz. Du musst erläutern, welche Handlungsweisen gefordert oder gewollt sind und welche möglichen Handlungen du auf keinen Fall willst und auch nicht duldest.
  • Verhalten im Notfall: Du musst den Beschäftigten sagen, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben: Was ist erlaubt und was ist verboten? Sollte es für Arbeitsplätze besondere Notfallvorschriften geben, gehören sie in die Unterweisung mit hinein.
  • Inhalte aus Vorschriften und Regeln: Gibt es spezielle Inhalte in Vorschriften und Regelwerken? Dann musst du die notwendigen Inhalte filtern und zum Bestandteil deiner Unterweisung machen.

 

Lehre, um zu schützen!
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