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Der Sicherheitsbeauftragte – ein wichtiger Mitarbeiter

Der Sicherheitsbeauftragte – ein wichtiger Mitarbeiter

Im Gesetz ist festgelegt, dass der Unternehmer für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich ist. Diese Verantwortung nehmen stellvertretend auch die Angestellten mit Weisungsbefugnis wahr. Allerdings geht die Sicherheit im Betrieb nicht allein den Unternehmer und die Führungskräfte etwas an, sondern ist Aufgabe aller im Betrieb arbeitenden Personen.

Um diesen Gedanken zu unterstützen, hat der Gesetzgeber in § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII festgelegt, dass ein Betrieb ab 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte (SIB) zu bestellen hat. Natürlich ist es auch für kleinere Unternehmen sinnvoll, einen SIB zu haben.

SIB ohne Haftung und Verantwortung

Der SIB ist ein Mitarbeiter, der den Unternehmer und die Führungskräfte dabei unterstützen soll, die Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, unabhängig von dem ebenfalls erforderlichen Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Er ist beratend und unterstützend tätig, hat nach dem Gesetz als SIB aber keine besondere Haftung oder Verantwortung.

TIPP: Natürlich hat der SIB die gleiche Haftung und Verantwortung wie jeder Mitarbeiter aus den §§ 15 und 16 Arbeitsschutzgesetz bzw. 15 bis 18 der BGV A1. Das solltest du diesem auch erklären. Aus der Tätigkeit des SIB entwächst allerdings keine zusätzliche oder besondere Haftung bzw. Verantwortung. Den SIB zeichnet aus, dass er in dem Betriebsbereich, in dem er als SIB tätig ist, auch sonst arbeitet. Dies bedeutet, dass der SIB sich in dem Bereich gut auskennt, mit den Prozessen vor Ort vertraut ist und die dort arbeitende Belegschaft kennt.

Den Richtigen auswählen

Als SIB eignet sich aber nicht jeder Mitarbeiter; die Auswahl sollte sorgfältig geschehen. Es gibt einige Kriterien, die für die Auswahl eines SIB herangezogen werden können. Da der SIB viel in seinem Unternehmensbereich unterwegs ist, sollte er eine gewisse Akzeptanz bei den Kollegen haben. Da er keine Weisungsbefugnis hat, erleichtert dies seine Arbeit erheblich, wenn er den Kollegen Tipps bezüglich der Sicherheit gibt. Damit einhergehend sollte der SIB über ein gewisses Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Kollegen verfügen sowie ein gutes Überzeugungsvermögen besitzen, um die Kollegen von sicherheitsgerechtem Verhalten zu überzeugen. Um den Kollegen gegenüber auch die passenden  fachlichen Argumente in der Hand zu haben, sind landjährige Berufserfahrung und Fachkunde in seinem Zuständigkeitsbereich nötig. Nur so kann er geschickt argumentieren.

Diese Aufgaben hat ein SIB

Welche konkreten Aufgaben hat der SIB? Nach § 22 SGB VII hat der SIB die Aufgabe, „den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen“.

Dabei sollte der SIB sich nicht darauf verlassen, zufällig auf Unfall- und Gesundheitsgefahren zu stoßen. Er sollte regelmäßige Begehungen des ihm zugeordneten Bereichs durchführen und dabei gezielt auf die oben genannten Punkte sowie auf weitere augenfällige Mängel achten. Während der Begehung kann der SIB ein Protokoll führen oder sich entsprechend Notizen machen. Fallen ihm Mängel an (Sicherheits-)Einrichtungen auf, muss er diese dem Vorgesetzten melden.

TIPP: Regele, wie SIB in deinem Betrieb auf Mängel und Fehler aufmerksam machen sollen: durch Protokoll, Formular, E-Mail oder Gespräch mit dem Vorgesetzten. Stelle sicher, dass SIB wissen, was von ihnen erwartet und was nicht erwünscht wird. Sorge dafür, dass auch die betrieblichen Führungskräfte wissen, was sie vom SIB erwarten können/dürfen.

Zusätzlich sollte der SIB auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Kollegen achten und im Gefahrenfall bzw. bei der Entdeckung von Fehlverhalten – dies kann auch das Nichtbenutzen von Persönlichen Schutzausrüstung sein – einschreiten und die Kollegen darauf direkt ansprechen.

Ein SIB bekleidet ein Ehrenamt. Das bedeutet, dass er keinen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für die Tätigkeit bekommt. Lediglich für die Zeit der Ausübung seines Amtes und der entsprechenden Ausbildung hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen. Zusätzlich hat der SIB die Möglichkeit, an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen seines Bereichs teilzunehmen sowie entsprechende Ergebnisse von den Begehungen und Untersuchungen und Informationen über das allgemeine Unfallgeschehen in seinem Bereich zu bekommen. Gemäß der BGV A1 steht ihm das Recht zur Teilnahme an Schulungen der DGUV zu.

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, ist es wichtig, dass der Mitarbeiter, der das Amt bekleidet, dies auf freiwilliger Basis macht. Nur so kann gewährleistet werden, dass er das Amt mit einer entsprechenden Begeisterung und Sorgfalt ausübt. Um die anderen Kollegen davon in Kenntnis zu setzen, an wen sie sich in ihrem Bereich bezüglich der Fragen der Sicherheit wenden können, und um seine Akzeptanz zu erhöhen, ist es sinnvoll, mit einem Aushang auf die entsprechende Person, die den Posten bekleidet, hinzuweisen.

 

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